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Entscheidung 3 Ob 149/13b×

Entscheidung 3 Ob 149/13b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0001258 Rechtssatz 09.07.1974Zivilrecht
Die Einrede der Verjährung kann die Exekutionsbewilligung auf Grund eines ausländischen Exekutionstitels nicht verhindern, weil dieser Einwand nach den Bestimmungen des österreichischen Exekutionsrechtes - verfahrensrechtlich sind die österreichischen Besti …
RS0010056 Rechtssatz 17.03.1993Zivilrecht
Eine familienrechtliche Streitigkeit im Sinn des § 49 Abs 2 Z 2 JN liegt nicht vor, wenn in dem über eine Oppositionsklage eingeleiteten Verfahren nur die Frage strittig ist, ob der Unterhaltsanspruch der Beklagten infolge Aufrechnung erloschen ist.
RS0042968 Rechtssatz 23.10.1991Zivilrecht
Eine familienrechtliche Streitigkeit im Sinn des § 49 Abs 2 Z 2 JN liegt auch dann vor, wenn in dem über eine Oppositionsklage eingeleiteten Verfahren der aus dem Gesetz gebührende Unterhalt strittig ist.
RS0046467 Rechtssatz 17.10.1990Zivilrecht
§ 49 Abs 2 Z 2 JN erfasst alle Rechtsfragen des gesetzlichen Unterhaltsrechts.
RS0114023 Rechtssatz 12.07.2000Zivilrecht
Hat das Erstgericht sowohl den Antrag auf Vollstreckbarerklärung als auch den damit gemäß § 84a Abs 1 EO verbundenen Exekutionsantrag abgewiesen und hat das Rekursgericht diese Entscheidung zur Gänze bestätigt, ist der Revisionsrekurs dagegen in analoger An …
RS0115036 Rechtssatz 21.03.2001Zivilrecht
Ist nicht über die Räumung, sondern über die Durchsetzung des bereits in vollstreckbarer Form festgestellten Räumungsanspruchs zu entscheiden, kann dies nicht dem Ausnahmetatbestand des § 502 Abs 5 Z 2 ZPO unterstellt werden. Das Rekursgericht hat auszuspre …
RS0116242 Rechtssatz 27.02.2002Zivilrecht
Durch die Bestimmung des § 84 Abs 4 EO ist nur die Bestimmung des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO unanwendbar, die übrigen Rechtsmittelbeschränkungen des § 528 ZPO gelten gemäß § 78 EO und § 83 Abs 2 EO auch im Verfahren über die Vollstreckbarerklärung.
RS0116739 Rechtssatz 18.07.2002Zivilrecht
Im Vollstreckbarerklärungsverfahren können vor dem Gericht des Vollstreckungsstaats Gründe, auf Grund derer der Unterhaltsanspruch nachträglich erloschen sein oder sich vermindert haben soll, nicht mit dem Rechtsbehelf des Art 36 EuGVÜ geltend gemacht werden.
RS0118555 Rechtssatz 17.12.2003Zivilrecht
Der Antragsgegner kann Oppositionsgründe, die nicht zugleich (auch) konventionskonforme Versagungsgründe sind, nicht mit Rekurs gegen die Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels, sondern nur mit Oppositionsklage geltend machen. (Hier: Zahlung nach …
RS0118766 Rechtssatz 25.03.2004Zivilrecht
Die Vollstreckbarerklärung ist kein Teil des Exekutionsverfahrens, sondern eine im Inland nach inländischem Recht geführte, allerdings ein selbständiges Verfahren bildende Ergänzung zum ausländischen Erkenntnisverfahren.