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Entscheidung 3 Ob 155/15p×

Entscheidung 3 Ob 155/15p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0001420 Rechtssatz 07.09.1983Zivilrecht
Eine Aktion, die auch bei vollständigem Erfolg nicht unmittelbar zur Exekutionseinstellung führen kann, stellt nach stets einheitlicher Rechtsprechung keinesfalls einen Aufschiebungsgrund im Sinne des § 42 EO dar.
RS0001466 Rechtssatz 25.01.1947Zivilrecht
Der § 42 EO zählt die Aufschiebungsgründe erschöpfend auf. Keine Aufschiebung wegen einer Klage auf Unterlassung der Exekutionsführung, beziehungsweise auf Schadenersatz wegen sittenwidriger Ausbeutung der Rechtskraft.
RS0005673 Rechtssatz 30.05.1990Zivilrecht
Hat das Rekursgericht in einem zweiseitigen Rekursverfahren die Rekursbeantwortung einer als Partei zu behandelnden Person mit der unzutreffenden Begründung zurückgewiesen, dass sie von einem am Verfahren nicht beteiligten Dritten erstattet worden sei, hat …
RS0008928 Rechtssatz 13.02.1985Zivilrecht
Eine taxative Aufzählung in ein Gesetz schließt die analoge Anwendung einzelner der aufgezählten Fälle nicht von vornherein aus. Zu fordern ist lediglich, dass ein nicht ganz genau in einem der taxativ beschriebenen Tatbestände passender Sachverhalt in sein …
RS0036102 Rechtssatz 07.07.1992Zivilrecht
§ 50 Abs 2 ZPO ist schon seinem Wortlaut nach, aber auch nach dem mit seiner Einfügung vom Justizausschuss des Nationalrates verfolgten Zweck auf den Zuspruch der Rechtsmittelkosten beschränkt, wenn ein ursprünglich berechtigtes Rechtsmittel nachträglich ma …
RS0041770 Rechtssatz 08.01.1963Zivilrecht
Die Beschwer muss zur Zeit der Einlegung des Rechtsmittels gegeben sein und zur Zeit der Entscheidung über das Rechtsmittel noch fortbestehen; andernfalls ist das Rechtsmittel als unzulässig zurückzuweisen (unter ausdrücklicher Ablehnung von 2 Ob 12/62, JBl …