Rechtssatz RS0008928
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0008928
Entscheidungsdatum
16.12.2015
Rechtssatz
Eine taxative Aufzählung in ein Gesetz schließt die analoge Anwendung einzelner der aufgezählten Fälle nicht von vornherein aus. Zu fordern ist lediglich, dass ein nicht ganz genau in einem der taxativ beschriebenen Tatbestände passender Sachverhalt in seiner Art und seinem Gewicht so beschaffen sein muss, dass alles für eine Gleichbehandlung spricht, während bei bloß demonstrativer Aufzählung schon eine gewisse Ähnlichkeit mit den im Gesetz angeführten Beispielsfällen genügen würde (hier: Aufschiebungsgründe nach § 42 EO).Eine taxative Aufzählung in ein Gesetz schließt die analoge Anwendung einzelner der aufgezählten Fälle nicht von vornherein aus. Zu fordern ist lediglich, dass ein nicht ganz genau in einem der taxativ beschriebenen Tatbestände passender Sachverhalt in seiner Art und seinem Gewicht so beschaffen sein muss, dass alles für eine Gleichbehandlung spricht, während bei bloß demonstrativer Aufzählung schon eine gewisse Ähnlichkeit mit den im Gesetz angeführten Beispielsfällen genügen würde (hier: Aufschiebungsgründe nach Paragraph 42, EO).
Entscheidungstexte
- 3 Ob 141/84
Entscheidungstext OGH 13.02.1985 3 Ob 141/84
- 10 ObS 71/92
Entscheidungstext OGH 26.05.1992 10 ObS 71/92
nur: Eine taxative Aufzählung in ein Gesetz schließt die analoge Anwendung einzelner der aufgezählten Fälle nicht von vornherein aus. (T1) Veröff: SZ 65/78
- 3 Ob 557/92
Entscheidungstext OGH 15.10.1992 3 Ob 557/92
- 10 ObS 110/00z
Entscheidungstext OGH 23.05.2000 10 ObS 110/00z
nur T1
- 8 ObA 52/06i
Entscheidungstext OGH 13.07.2006 8 ObA 52/06i
Veröff: SZ 2006/111
- 3 Ob 174/09y
Entscheidungstext OGH 25.11.2009 3 Ob 174/09y
nur T1; Veröff: SZ 2009/157
- 5 Ob 164/09t
Entscheidungstext OGH 15.12.2009 5 Ob 164/09t
Veröff: SZ 2009/161
- 10 ObS 11/15p
Entscheidungstext OGH 24.03.2015 10 ObS 11/15p
- 3 Ob 155/15p
Entscheidungstext OGH 19.08.2015 3 Ob 155/15p
Auch
- 3 Ob 205/15s
Entscheidungstext OGH 16.12.2015 3 Ob 205/15s
Auch
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0008928
Zuletzt aktualisiert am
24.02.2016
Dokumentnummer
JJR_19850213_OGH0002_0030OB00141_8400000_001