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Entscheidung 3 Ob 205/15s×

Entscheidung 3 Ob 205/15s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0001466 Rechtssatz 25.01.1947Zivilrecht
Der § 42 EO zählt die Aufschiebungsgründe erschöpfend auf. Keine Aufschiebung wegen einer Klage auf Unterlassung der Exekutionsführung, beziehungsweise auf Schadenersatz wegen sittenwidriger Ausbeutung der Rechtskraft.
RS0008928 Rechtssatz 13.02.1985Zivilrecht
Eine taxative Aufzählung in ein Gesetz schließt die analoge Anwendung einzelner der aufgezählten Fälle nicht von vornherein aus. Zu fordern ist lediglich, dass ein nicht ganz genau in einem der taxativ beschriebenen Tatbestände passender Sachverhalt in sein …
RS0013137 Rechtssatz 13.10.1971Zivilrecht
Die Erbschaftsklage ist eine Leistungsklage. Die vom Beklagten zu erbringende Leistung ist eine reine Willenserklärung, die mit der Rechtskraft des Urteils als abgegeben gilt (§ 367 EO). Damit tritt auch die notwendige Korrektur der Einantwortung ein. Wie d …
RS0041407 Rechtssatz 27.03.1995Zivilrecht
Die Rechtsauffassung, bei der Erbschaftsklage erlange der Erbe mit rechtskräftiger Stattgebung rückwirkend die Stellung eines Universalsukzessors, ist mit der Einschränkung richtig, als der Kläger ab Erhebung der Erbschaftsklage, die der Erbserklärung gleic …
RS0041426 Rechtssatz 27.03.1995Zivilrecht
Mit Rechtskraft des auf Grund einer Erbschaftsklage ergehenden Leistungsurteils wird der Erbschaftskläger insbesondere Eigentümer auch der unbeweglichen Sachen; die bücherliche Durchführung hat wie bei der Einantwortung nur mehr deklarative Bedeutung.
RS0041429 Rechtssatz 27.03.1995Zivilrecht
Die Erbschaftsklage ist keine Rechtsmittelklage, die auf die Vernichtung oder Aufhebung der Einantwortung gerichtet ist; das einem solchen Begehren stattgebende Urteil vernichtet vielmehr lediglich die durch die Einantwortung geschaffene vorläufige Vermutun …
RS0108542 Rechtssatz 09.07.1997Zivilrecht
Bei der Oppositionsklage muss der Umstand, auf den der Kläger seine Einwendungen stützt, wie bei jeder Klage bis spätestens Schluss der Verhandlung erster Instanz eingetreten sein. Das ist nicht der Fall, wenn erst im Oppositionsprozess Anfechtung wegen Lis …