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Entscheidung 3 Ob 169/17z×

Entscheidung 3 Ob 169/17z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0040278 Rechtssatz 28.10.1992Zivilrecht
Bei der Frage, ob ein mittelbarer Beweis (Indizienbeweis) erbracht wurde, handelt es sich um eine solche der Beweiswürdigung, das Berufungsgericht darf auch in diesem Fall von der Beweiswürdigung nicht ohne Beweiswiederholung abgehen.
RS0046600 Rechtssatz 08.11.1984Zivilrecht
Von einem Wohnsitz kann nur dann die Rede sein, wenn neben dem körperlichen Moment des tatsächlichen Aufenthaltes an einem bestimmten Ort das Willensmoment der erweislichen Absicht, dort einen bleibenden Aufenthalt zu nehmen, nach außen hin erkennbar wird. …
RS0046688 Rechtssatz 08.11.1984Zivilrecht
Ein Mehrfachwohnsitz ist möglich, wenn die Absicht besteht, die mehreren Orte zum jeweiligen Mittelpunkt der Lebensführung zu machen.
RS0046692 Rechtssatz 18.03.1975Zivilrecht
Bei der Beurteilung, ob auch ein zweiter Wohnsitz im Inland begründet wurde, kommt es weder auf die polizeiliche Anmeldung oder deren Unterbleiben, noch auf die Überzeugung, zwei Wohnsitze zu haben, an.
RS0046711 Rechtssatz 11.10.1961Zivilrecht
Wohnsitzaufgabe durch dauerndes Verlassen der Ehegemeinschaft und Ehewohnung. Kein Wohnsitz durch Werkstätte ohne Wohnmöglichkeit. Polizeiliche Meldung für Wohnsitzaufgabe oder Wohnsitzbegründung ohne Bedeutung.
RS0123663 Rechtssatz 30.11.2006Zivilrecht
Dass der Oberste Gerichtshof ausschließlich als Rechtsinstanz zur Überprüfung von Rechtsfragen tätig wird, gilt auch für den Fall, dass ein Gericht zweiter Instanz bei Behandlung einer Beweisrüge nach Beweiswiederholung von den Feststellungen des Erstgerich …