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Entscheidung 3 Ob 181/12g×

Entscheidung 3 Ob 181/12g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0014752 Rechtssatz 18.03.1992Zivilrecht
Ein Vertrag, der gegen das Gebot hoheitlichen Handelns verstößt, ist nach § 879 ABGB zu beurteilen.
RS0016250 Rechtssatz 26.05.1954Zivilrecht
Kein Nachweis des Interesses für Klagen notwendig, womit die Ungültigkeit eines Vertrages wegen Irrtums, Zwanges oder Wegfalles der Geschäftsgrundlage festgestellt werden soll.
RS0034713 Rechtssatz 23.02.1995Zivilrecht
Wenn die Privatwirtschaftsverwaltung gewählt wird, um der materiell gegebenen öffentlich - rechtlichen Bindung zu entgehen, so liegt Missbrauch der Form und daher ein essentieller Verstoß gegen die Grundsätze des Rechtsstaates vor, der gemäß § 879 Abs 1 ABG …
RS0038475 Rechtssatz 10.07.1991Zivilrecht
Es besteht keine generelle Wahlfreiheit zwischen öffentlich - rechtlichen und privatrechtlichen Handlungsformen, jedenfalls dort nicht, wo der Gesetzgeber zu erkennen gibt, dass die hoheitliche Gestaltung zwingend ist. Eine Gemeinde darf daher bei einem dur …
RS0043605 Rechtssatz 02.10.1969Zivilrecht
Hat es der Revisionswerber unterlassen, darzulegen, aus welchen Gründen die rechtliche Beurteilung der Sache unrichtig erscheint, ist damit die Rechtsrüge, die sich auf die bloße und nicht weiter ausgeführte Behauptung beschränkt, das Berufungsgericht habe …
RS0103384 Rechtssatz 25.06.1996Zivilrecht
Eine Entscheidung, die zwar bisher die einzige ist, die aber ausführlich begründet und mehrfach veröffentlicht wurde, zu der gegenteilige Entscheidungen nicht vorliegen und die auch vom Schrifttum ohne Kritik übernommen wurde, reicht für das Vorliegen einer …