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Entscheidung 3 Ob 206/15p×

Entscheidung 3 Ob 206/15p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0001043 Rechtssatz 27.07.1951Zivilrecht
Auch bei der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung ist das Exekutionsverfahren erst mit der Einstellung beendet.
RS0001098 Rechtssatz 13.05.1987Zivilrecht
Eine Forderungsexekution ist nicht schon beendet, wenn der Drittschuldner die gepfändete Forderung gemäß den §§ 307 EO, 1425 ABGB gerichtlich erlegt hat, sondern erst dann, wenn dieser Erlagsbetrag der betreibenden Partei ausgefolgt wurde.
RS0001235 Rechtssatz 10.09.1980Zivilrecht
Von einer Beendigung der Exekution kann dann nicht gesprochen werden, wenn die Befriedigung des betriebenen Anspruches außerhalb des gerichtlichen Exekutionsvollzuges, also etwa durch außergerichtliche Zahlung vorgenommen worden ist.
RS0001245 Rechtssatz 10.09.1980Zivilrecht
Eine Beendigung der Exekution liegt dann vor, wenn die Exekution durch Vollzugsmaßnahmen zum vollen Erfolg geführt hat.
RS0001451 Rechtssatz 10.08.1966Zivilrecht
Eine Klage nach § 35 EO ist auch nach Einverleibung des Zwangspfandes im Grundbuch möglich (so auch schon SZ 24/197).
RS0001454 Rechtssatz 23.10.1973Zivilrecht
Nach § 35 Abs 1 EO können Einwendungen im Zuge eines Exekutionsverfahrens nur gegen den Anspruch erhoben werden, zu dessen Gunsten die Exekution bewilligt wurde. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Schluss der mündlichen Verhandlung in erster Instanz; spätestens …
RS0001501 Rechtssatz 05.06.1973Zivilrecht
Insoweit die Anlassexekution beendet ist, muss der Kläger die Oppositionsklage einschränken oder zurückziehen, widrigens die Klage abzuweisen ist. Dies gilt im allgemeinen auch, wenn die Anlassexekution in erster Instanz bewilligt und der Exekutionsantrag i …
RS0012385 Rechtssatz 14.07.1993Zivilrecht
Beendet ist eine Exekution, wenn sie durch Vollzugsmaßnahmen zum vollen Erfolg geführt, der Gläubiger bei der Forderungsexekution demnach durch Zahlung des Drittschuldners volle Befriedigung erlangt hat; dem kann nicht gleichgestellt werden, dass die Exekut …