Rechtstracker.at
Entscheidung 3 Ob 216/10a×

Entscheidung 3 Ob 216/10a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0050478 Rechtssatz 09.04.1992Zivilrecht
In einem Fall, in dem zur Erweiterung der Haftungsgrundlage für den vollstreckbaren Anspruch des Anfechtungsgläubigers anfechtbar begründete Rechtspositionen zweier verschiedener Personen angefochten werden müssten, ist zwar die erfolgreiche Anfechtung gege …
RS0050483 Rechtssatz 09.03.1983Zivilrecht
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass jede Erweiterung der Zugriffsmöglichkeit des Gläubigers auf Vermögensstücke des Schuldners vorerst als befriedigungstauglich anzusehen ist, was besonders dann gilt, wenn der Gläubiger nicht die sofortige Befriedigung …
RS0050494 Rechtssatz 14.03.1990Zivilrecht
Gläubigerbenachteiligung ist auch dann gegeben, wenn an der Liegenschaft, die Gegenstand der Schenkung ist, zugunsten einer im Jahr 1913 geborenen Frau ein Veräußerungsverbot und Belastungsverbot bestand.
RS0050591 Rechtssatz 29.04.1959Zivilrecht
Die Anfechtung muss geeignet sein, zumindest die teilweise Befriedigung des Gläubigers herbeizuführen oder doch zu erleichtern oder zu beschleunigen. Die Veräußerung von mit Pfandrechten überlasteten Sachen ist daher unanfechtbar.
RS0050667 Rechtssatz 24.06.1975Zivilrecht
Benachteiligung des Gläubigers ist immer dann gegeben, wenn ohne das geschlossene Rechtsgeschäft bzw durch dessen Rückgängigmachung für den Gläubiger eine bessere Lage geschaffen wäre (EvBl 1966/285).
RS0050698 Rechtssatz 24.06.1975Zivilrecht
Für die Berechtigung zur Anfechtung genügt es, dass der Gläubiger dadurch wenigstens teilweise die Befriedigung seiner Forderung erreichen kann (EvBl 1966/285; EvBl 1957/48 ua).
RS0064406 Rechtssatz 09.02.1995Zivilrecht
Der Anfechtungskläger hat die Wahrscheinlichkeit der Verbesserung der Befriedigungsaussichten der Konkursgläubiger zu behaupten und zu beweisen; der Anfechtungsgegner kann den so erbrachten Beweis durch den konkret auszuführenden Nachweis der Befriedigungsu …
RS0064645 Rechtssatz 24.05.1962Zivilrecht
Die bloße Wahrscheinlichkeit einer Verbesserung der Befriedigungsaussicht genügt zur Anfechtung. Der Anfechtungsklage ist nicht bloß im Umfang der festgestellten übrigen Forderungen der berechtigten Gläubiger der gleichen oder vorangehenden Rangklasse, sond …