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Entscheidung 3 Ob 223/11g×

Entscheidung 3 Ob 223/11g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0044456 Rechtssatz 28.06.1994Zivilrecht
Ein bestätigender Beschluss liegt nur dann vor, wenn entweder in beiden Instanzen meritorisch oder formal entschieden wurde.
RS0074300 Rechtssatz 16.03.1972Zivilrecht
Auch eine "Maßgabebestätigung" ist ein Konformatsbeschluss, sofern dieser Beisatz nur einer Verdeutlichung der Entscheidung des Erstgerichtes dient, wenn damit also keine Änderung des Inhaltes der erstgerichtlichen Entscheidung und ihrer Rechtskraftwirkung …
RS0116198 Rechtssatz 30.01.2002Zivilrecht
Der Rekurs (und auch der Revisionsrekurs) ist im Verfahren nach der EO - sieht man von den Ausnahmen nach § 84 Abs 1 und § 402 Abs 1 EO ab - stets einseitig.
RS0127661 Rechtssatz 22.02.2012Zivilrecht
Zumindest dann, wenn der in der Satzung einer GmbH allen Gesellschaftern für den Fall der Veräußerung eines Geschäftsanteils ein Zustimmungsrecht (Vetorecht) eingeräumt ist, bestehen bei einer exekutiven Verwertung keine Bedenken gegen die analoge Anwendung …
RS0127662 Rechtssatz 22.02.2012Zivilrecht
Auf ein in der Satzung der GmbH normiertes Aufgriffsrecht eines Gesellschafters, aus dem sich nur ein Vorkaufsrecht ableitet, ist bei einer exekutiven Verwertung des Geschäftsanteils § 76 Abs 4 GmbHG nicht analog anzuwenden.
RS0127663 Rechtssatz 22.02.2012Zivilrecht
Ein in der Satzung einer GmbH den Gesellschaftern eingeräumtes Aufgriffsrecht zu vorbestimmten Bedingungen (hier: Geltendmachung in bestimmter Frist; Verfahren zur Ermittlung des Aufgriffspreises) ist nicht einem Zustimmungsrecht zur Veräußerung des Geschäf …
RS0127664 Rechtssatz 22.02.2012Zivilrecht
Das Exekutionsgericht trifft im Exekutionsverfahren über die Verwertung eines Geschäftsanteils einer GmbH keine Verpflichtung zur Verständigung eines nach der Satzung zum Aufgriff berechtigten Gesellschafters.