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Entscheidung 3 Ob 236/12w×

Entscheidung 3 Ob 236/12w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0000748 Rechtssatz 30.01.1963Zivilrecht
Der Anspruch auf bücherliche Einverleibung des Eigentumsrechts kann auch dann, wenn der Kläger durch einstweilige Verfügung ein gegen den Beklagten gerichtetes, bücherlich angemerktes Veräußerungs- und Belastungsverbot erwirkt hat, auf Grund des gegen den B …
RS0022851 Rechtssatz 14.07.1993Zivilrecht
Seit der WGN 1989 sind die Vorschriften des § 78 EO und des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO teleologisch dahin zu reduzieren, dass sie auf Grund ihres nunmehr überschießend gewordenen Wortlautes auf Exekutionsführungen nach § 350 EO nicht mehr anzuwenden sind. Die dadu …
RS0106595 Rechtssatz 20.11.1996Zivilrecht
§ 21 GBG ist auch in einem Exekutionsverfahren nach § 350 EO anzuwenden. Ist grundbücherliche Eigentümerin auf Grund einer Einzelrechtsnachfolge bereits eine andere als die im Titel genannte Person, muss der durch ein Belastungsverbot und Veräußerungsverbot …
RS0118855 Rechtssatz 10.02.2004Zivilrecht
§ 350 Abs 3 EO lässt kraft Exekutionstitels Eintragungen gegen den nicht einverleibten oder vorgemerkten Eigentümer einer Liegenschaft zu, wenn der betreibende Gläubiger unter Nachweis des Rechtstitels des Verpflichteten zugleich mit der Exekution die büche …
RS0126965 Rechtssatz 08.06.2011Zivilrecht
Auch im Exekutionsverfahren nach § 350 EO finden die für bücherliche Eintragungen maßgeblichen Bestimmungen des GBG Anwendung. Aufgrund eines zwar vollstreckbaren, aber noch nicht rechtskräftigen Urteils kann nur die Vormerkung (als minus), nicht aber die E …