Rechtstracker.at
Entscheidung 3 Ob 237/10i×

Entscheidung 3 Ob 237/10i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0000205 Rechtssatz 07.01.1954Zivilrecht
Die Exekutionsbewilligung hat sich streng an den Wortlaut des Exekutionstitels zu halten. Lautet der Exekutionstitel daher auf Räumung der im Hause X - Gasse 1 innegehabten Geschäftsräumlichkeiten, so kann - auch wenn es sich um ein Eckhaus handelt - nicht …
RS0000207 Rechtssatz 14.05.1969Zivilrecht
Das Bewilligungsgericht hat die Verpflichtung nur auf Grund des Titels festzustellen. Es hat sich dabei an den Wortlaut des Titels zu halten und kann nur aus diesem selbst schließen, was die Parteien oder das Gericht dabei in Wirklichkeit gemeint haben. Wen …
RS0000279 Rechtssatz 04.03.1974Zivilrecht
Ebenso wie bei einer Exekutionsbewilligung nicht die materielle Rechtslage, sondern allein der Inhalt des Exekutionstitels selbst für den Umfang der Exekutionsbewilligung maßgebend ist (ebenso Heller-Berger-Stix in Neumann-Lichtblau 187, EvBl 1964/451, 1974 …
RS0000756 Rechtssatz 12.09.1984Zivilrecht
Im Impugnationsstreit ist es in erster Linie Sache des Beklagten, das im Exekutionsantrag behauptete Zuwiderhandeln des Verpflichteten zu beweisen. Dies entspricht der Grundregel der Beweislast, dass jede Partei die für ihren Rechtsstandpunkt günstigen Tats …
RS0123123 Rechtssatz 19.12.2007Zivilrecht
Bestreitet der Verpflichtete, dass der behauptete Sachverhalt rechtlich ein Zuwiderhandeln gegen das titelmäßige Duldungs- oder Unterlassungsgebot darstellt, steht ihm dafür nur der Rekurs, nicht auch die Impugnationsklage zur Verfügung. Bestreitet er hinge …