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Entscheidung 3 Ob 31/25t×

Entscheidung 3 Ob 31/25t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0014696 Rechtssatz 1974 – zuletzt 29.04.2026Zivilrecht
Vergleiche sind als Verkehrsgeschäfte nach der Vertrauenstheorie auszulegen.
RS0017781 Rechtssatz 1972 – zuletzt 17.12.2025Zivilrecht
Der Vertrag ist so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht. Von der Absicht, nicht vom Willen der Parteien spricht § 914 ABGB. Es kommt daher bei Verkehrsgeschäften nicht auf den inneren Willen, sondern auf die Erklärung an, und zwa …
RS0017817 Rechtssatz 1972 – zuletzt 17.12.2025Zivilrecht
Zur Auslegung von rechtsgeschäftlichen Erklärungen sind alle Umstände heranzuziehen, aus denen Schlüsse auf die Absicht der Parteien zu ziehen sind (vgl Gschnitzer in Klang IV/1 406 und 407).
RS0017902 Rechtssatz 1974 – zuletzt 28.01.2026Zivilrecht
Bei der Beurteilung, was der Übung des redlichen Verkehrs entspricht, kommt es entscheidend auf den Geschäftszweck des Vertrages an, wobei die einzelnen Bestimmungen des Vertrages im Zusammenhang mit dem übrigen Vertragsinhalt unter Berücksichtigung aller U …
RS0017943 Rechtssatz 1964 – zuletzt 28.10.2025Zivilrecht
Die Auslegungsregel des § 914 ABGB gilt auch für gerichtliche Vergleiche.
RS0017954 Rechtssatz 1983 – zuletzt 28.10.2025Zivilrecht
Der übereinstimmend erklärte Parteiwille entscheidet, was die Streitteile als Gegenstand der Streitbereinigung angenommen haben.
RS0032429 Rechtssatz 1962 – zuletzt 24.09.2025Zivilrecht
Zur Bereinigungswirkung des Vergleiches.
RS0042968 Rechtssatz 1991 – zuletzt 28.05.2025Zivilrecht
Eine familienrechtliche Streitigkeit im Sinn des § 49 Abs 2 Z 2 JN liegt auch dann vor, wenn in dem über eine Oppositionsklage eingeleiteten Verfahren der aus dem Gesetz gebührende Unterhalt strittig ist.
RS0046467 Rechtssatz 1990 – zuletzt 28.05.2025Zivilrecht
§ 49 Abs 2 Z 2 JN erfasst alle Rechtsfragen des gesetzlichen Unterhaltsrechts.
RS0109623 Rechtssatz 1998 – zuletzt 16.06.2026Zivilrecht
Erhebt in den im § 508 Abs 1 ZPO idF WGN 1997 angeführten Fällen eine Partei ein Rechtsmittel, so ist dieses gemäß § 507b Abs 2 ZPO dem Gericht zweiter Instanz vorzulegen. Dies gilt auch, wenn das Rechtsmittel als "außerordentliches" Rechtsmittel bezeichnet …
RS0111964 Rechtssatz 1999 – zuletzt 25.09.2025Zivilrecht
Eine Bewertung nach § 58 Abs 1 JN findet nur statt, wenn es sich um Streitigkeiten über das Recht zum Bezug der dort genannten Leistungen oder Nutzungen handelt. Die Bewertungsvorschrift ist nur anzuwenden, wenn es um die wiederkehrende Leistung als Ganzes, …
RS0112106 Rechtssatz 1998 – zuletzt 23.06.2026Zivilrecht
So wie Fragen der Vertragsauslegung in der Regel keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt, sofern keine auffallende Fehlbeurteilung, also eine krasse Verkennung der Auslegungsgrundsätze vorliegt, die im Interesse der Rechtssicherheit wahrge …
RS0113932 Rechtssatz 2000 – zuletzt 28.01.2026Zivilrecht
Die Auslegung der Erklärung ist am Empfängerhorizont zu messen, wobei die aus der Erklärung abzuleitenden Rechtsfolgen nicht danach zu beurteilen sind, was der Erklärende sagen wollte oder was der Erklärungsempfänger darunter verstanden hat, sondern wie die …