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Entscheidung 3 Ob 41/15y×

Entscheidung 3 Ob 41/15y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0000614 Rechtssatz 21.09.1966Zivilrecht
Anders als im Antrag auf Exekutionsbewilligung müssen im Vollzugsantrag nach § 355 EO konkrete Behauptungen über die angeblichen Zuwiderhandlungen des Verpflichteten aufgestellt werden. Das Exekutionsgericht hat dann zu prüfen, ob die behaupteten Zuwiderhan …
RS0000709 Rechtssatz 21.02.1978Zivilrecht
Der betreibende Gläubiger muss das Zuwiderhandeln, auf das er sein Exekutionsrecht stützt, konkret und schlüssig im Exekutionsantrag behaupten. Der Verpflichtete muss nämlich genau wissen, welches Zuwiderhandeln ihm vorgeworfen wird, und so in der Lage sein …
RS0000762 Rechtssatz 02.12.1953Zivilrecht
Für die Bewilligung einer Exekution nach § 355 EO genügt die Behauptung, die verpflichtet Partei habe dem im Exekutionstitel erteilten Auftrag oder Verbot zuwidergehandelt; dem Verpflichteten bleibt es vorbehalten, das Nichtvorhandensein der Voraussetzungen …
RS0004444 Rechtssatz 16.10.1991Zivilrecht
Für jeden Tag der Fortsetzung des verbotenen Verhaltens (Hier: Vertrieb der Zeitschrift) ist nur insgesamt eine Geldstrafe zu verhängen, aber jedem der mehreren betreibenden Parteien das Antragsrecht zuzubilligen, was bei getrennter Exekutionsführung bedeut …
RS0004692 Rechtssatz 22.12.1959Zivilrecht
Der Exekutionsrichter hat über den Antrag auf Verhängung einer Vollzugsstrafe auf Grund der Behauptungen der betreibenden Partei zu entscheiden. Die Behauptungen müssen aber schlüssig ein Zuwiderhandeln gegen die Exekutionsbewilligung erkennen lassen.
RS0004808 Rechtssatz 09.12.1981Zivilrecht
Da ein Exekutionsantrag nach § 355 EO jetzt auch Elemente eines Strafvollzugsantrages enthält, hat die betreibende Partei schon im Exekutionsantrag konkrete Behauptungen über das angebliche Zuwiderhandeln des Verpflichteten aufzustellen, während die bloße a …
RS0004855 Rechtssatz 08.06.1976Zivilrecht
Beim ersten Antrag auf Verhängung einer Strafe nach § 355 Abs 3 EO ist lediglich zu prüfen, ob der Verpflichtete der Exekutionsbewilligung nach der Zustellung zuwider gehandelt hat. Der betreibende Gläubiger muss das Zuwiderhandeln konkret und schlüssig beh …
RS0118686 Rechtssatz 25.02.2004Zivilrecht
Unter Bedachtnahme auf die E des EGMR vom 6. Februar 2001 Beer gegen Österreich und die darauf gestützte Rechtsfortbildung durch Analogie im österreichischen Verfahrensrecht bleibt das Exekutionsbewilligungsverfahren - so auch bei der Exekution nach § 355 E …