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Entscheidung 4 Nc 25/06y×

Entscheidung 4 Nc 25/06y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Geschäftszahl

4Nc25/06y

Entscheidungsdatum

01.12.2006

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Musger als weitere Richter in der Pflegschaftssache der minderjährigen Nico Mario S*****, und Chiara S*****, beide *****, wegen Übertragung der Zuständigkeit nach Paragraph 111, JN, folgenden

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Akten werden dem Bezirksgericht Deutschlandsberg zurückgestellt.

Text

Begründung:

Das Bezirksgericht Deutschlandsberg übertrug die Zuständigkeit für das Pflegschaftsverfahren dem Bezirksgericht Oberwart, da die Kinder nunmehr in dessen Sprengel wohnhaft seien. Das Bezirksgericht Oberwart lehnte die Übernahme unter Hinweis auf einen offenen Unterhaltsantrag ab. Der Übertragungsbeschluss wurde bisher nicht zugestellt. Das Bezirksgericht Deutschlandsberg legt die Akten zur Entscheidung nach Paragraph 111, Absatz 2, JN vor.

Rechtliche Beurteilung

Nach nunmehr herrschender Rechtsprechung setzt eine solche Entscheidung die Rechtskraft des Übertragungsbeschlusses voraus (RIS-Justiz RS0047067; 9 Nc 39/04s = SZ 2005/25 mwN; zuletzt 10 Nc 27/05k, 2 Nc 1/06d und 3 Nc 6/06x). Denn bei einer Behebung des Übertragungsbeschlusses durch das Rekursgericht gäbe es keine Grundlage für die Genehmigung einer Zuständigkeitsübertragung durch den Obersten Gerichtshof. Durch eine Entscheidung vor Rechtskraft könnte somit eine Verschiebung der funktionellen Zuständigkeit eintreten.

Das Bezirksgericht Deutschlandsberg hat die Akten daher verfrüht vorgelegt. Es wird zunächst die Zustellung des Übertragungsbeschlusses zu verfügen haben; eine neuerliche Vorlage kommt erst nach Eintritt der Rechtskraft in Betracht.

Anmerkung

E82668 4Nc25.06y

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:0040NC00025.06Y.1201.000

Dokumentnummer

JJT_20061201_OGH0002_0040NC00025_06Y0000_000