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Entscheidung 4 Ob 108/20s×

Entscheidung 4 Ob 108/20s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0039357 Rechtssatz 18.05.1949Zivilrecht
Das Gericht ist berechtigt, dem Urteilsspruch eine klare und deutliche, vom Begehren abweichende Fassung zu geben, wenn sich letztere im Wesentlichen mit dem Begehren deckt.
RS0041089 Rechtssatz 15.05.1974Zivilrecht
Verstoß gegen § 405 ZPO stellt keine unrichtige Beurteilung im Sinne des § 503 Z 4 ZPO sondern eine Mangelhaftigkeit dar.
RS0078410 Rechtssatz 11.04.1972Zivilrecht
Der Durchschnittskonsument verbindet mit einem Einkauf "direkt beim Hersteller" immer die Erwartung besonderer Vorteile, die in der Qualität der angebotenen Ware, vor allem aber in der günstigeren Preisgestaltung liegen können; er kauft lieber beim Erzeuger …
RS0078426 Rechtssatz 14.05.1985Zivilrecht
Angaben, die bei einem nicht unerheblichen Teil der Verbraucher den falschen Eindruck erwecken, direkt vom Hersteller zu kaufen, verstoßen gegen den § 2 UWG. Entscheidend ist, dass der Kunde durch die Irreführung über die Bezugsquelle zum Kauf verlockt werd …
RS0078473 Rechtssatz 14.06.1988Zivilrecht
Für das angesprochene Publikum ist es keineswegs bedeutungslos, ob die nach bestimmten Vorschriften hergestellten Waren (hier: Fleischwaren nach inländischen Vorschriften) von einem erst neu gegründeten oder von einem seit Jahren tätigen Unternehmen angebot …
RS0078638 Rechtssatz 25.11.1980Zivilrecht
Vortäuschen einer langjährigen Tradition, aus der das Publikum besondere Erfahrungen, wirtschaftliche Leistungskraft, Qualität, Zuverlässigkeit, Solidität und eine langjährige Wertschätzung innerhalb des Kundenkreises ableitet. Das Publikum erwartet bei ein …