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Entscheidung 4 Ob 11/11p×

Entscheidung 4 Ob 11/11p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0108473 Rechtssatz 09.09.1997Zivilrecht
Nach der Rechtsprechung des EuGH ist der Begriff "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" autonom zu bestimmen. Damit soll sichergestellt werden, daß sich aus dem Übereinkommen für die Vertragsstaaten und die betroffenen Personen soweit wie möglich gleich …
RS0108474 Rechtssatz 09.09.1997Zivilrecht
Unter der erfüllten oder zu erfüllenden "Verpflichtung" versteht Art 5 Z 1 LGVÜ grundsätzlich diejenige Verpflichtung, die den Gegenstand der Klage bildet. Der Erfüllungsort bestimmt sich nach dem Recht, das nach den Kollisionsnormen des mit dem Rechtsstrei …
RS0109445 Rechtssatz 27.01.1998Zivilrecht
Beansprucht der Kläger Schadenersatz oder die Auflösung des Vertrags aus Verschulden des Gegners, so ist der Erfüllungsort derjenigen vertraglichen Verpflichtung heranzuziehen, deren Nichterfüllung zur Begründung dieser Anträge behauptet wird. Für Feststell …
RS0116420 Rechtssatz 28.05.2002Zivilrecht
Bei der Bestimmung des Erfüllungsorts ist nicht auf den Erfüllungsort des - regelmäßig auf das Gesetz gestützten - Rückforderungsanspruchs, sondern auf den jener Vertragspflicht abzustellen, aus deren Verletzung der Rückforderungsanspruch abgeleitet wird (g …
RS0117398 Rechtssatz 29.01.2003Zivilrecht
Die von Art 5 Z 1 EuGVÜ vorausgesetzte vertragliche Beziehung muss zwischen den Streitparteien bestehen. Ein Vertrag, der Schutzwirkungen zugunsten eines Dritten entfaltet, kann zur Annahme einer vertraglichen Beziehung iSd Art 5 Z 1 EuGVÜ in Ansehung diese …
RS0118364 Rechtssatz 16.12.2003Zivilrecht
Art 5 Nr 1 lit b EuGVO enthält nunmehr - im Gegensatz zu der mit Art 5 LGVÜ übereinstimmenden Vorgängerbestimmung des EuGVÜ - eine einheitliche gesetzliche Regelung des Erfüllungsorts, welcher einen einzigen Anknüpfungspunkt für sämtliche Ansprüche aus dem …
RS0118507 Rechtssatz 18.11.2003Zivilrecht
Während Art 5 EuGVÜ die Bestimmung des Erfüllungsorts dem auf den Vertrag anzuwendenden nationalen Recht überließ, wobei sich dieser nach der jeweils strittigen Leistungsverpflichtung bestimmte, wird durch Art 5 Abs 1 EuGVVO der Erfüllungsort für Kauf- und …
RS0119929 Rechtssatz 11.05.2005Zivilrecht
Der Gerichtsstand des Art 5 Nr 1 EuGVVO erfasst auch im Wege der Legalzession übergegangene vertragliche Ansprüche (hier: gemäß § 67 VersVG).
RS0127116 Rechtssatz 09.08.2011Zivilrecht
Es besteht keine internationale Zuständigkeit der österreichischen Gerichte, wenn der Erfüllungsort der den Gegenstand des Verfahrens bildenden Verpflichtung geografisch nicht bestimmt werden kann.