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Entscheidung 4 Ob 124/23y×

Entscheidung 4 Ob 124/23y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0031883 Rechtssatz 24.11.1992Zivilrecht
Bei der Beurteilung der Frage, ob "Tatsachen" verbreitet wurden, kommt es demnach immer auf den Gesamtzusammenhang und den dadurch vermittelten Gesamteindruck der beanstandeten Äußerungen an; das Verständnis des unbefangenen Durchschnittslesers oder Durchsc …
RS0043000 Rechtssatz 15.09.1987Zivilrecht
Die Frage, welchen Inhalt eine bestimmte Bekanntmachung oder Mitteilung nach ihrem Eindruck auf die angesprochenen Verkehrskreise hat (hier: ob die Werbeaussage auf sämtliche angebotenen Normalpapierkopierer oder nur auf solche bestimmter Typen zu beziehen …
RS0053112 Rechtssatz 27.06.1995Zivilrecht
Ob eine Ankündigung im Einzelfall zur Irreführung geeignet ist, ist keine erhebliche Rechtsfrage.
RS0078217 Rechtssatz 09.10.1990Zivilrecht
Die Frage, ob eine Werbung mit Umweltschutzbegriffen zur Irreführung geeignet ist, ist ähnlich wie die Gesundheitswerbung nach strengen Maßstäben zu beurteilen. - "Treibgas F22-Ozonschutz".
RS0107771 Rechtssatz 26.06.1997Zivilrecht
Die Frage, wie die angesprochenen Verkehrskreise eine Werbeaussage verstehen und ob sie demnach zur Irreführung geeignet ist, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und ist daher nicht erheblich im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO (JBl 1986, 192; MR …
RS0121107 Rechtssatz 20.06.2006Zivilrecht
Auch die Anwendung der Unklarheitenregel ist am Grundrecht auf Freiheit der Meinungsäußerung zu messen. Liegt die Annahme eines bestimmten Tatsachenkerns nahe, der wahr ist und die damit verbundenen Werturteile als nicht exzessiv rechtfertigt, so muss die e …