Rechtstracker.at
Entscheidung 4 Ob 138/18z×

Entscheidung 4 Ob 138/18z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0112102 Rechtssatz 22.06.1999Zivilrecht
Der Begriff des Versandhandels ist weder in § 59 Abs 9 AMG noch in § 50 Abs 2 GewO definiert. In den Materialien zur Gewerbeordnung 1972 (AB 941 BlgNR 18. GP 7) wird auf den allgemeinen Sprachgebrauch verwiesen. Danach wird unter Versandhandel eine Betriebs …
RS0123239 Rechtssatz 11.03.2008Zivilrecht
Ein Verstoß gegen eine nicht dem Lauterkeitsrecht im engeren Sinn zuzuordnende generelle Norm ist (nur) dann als unlautere Geschäftspraktik oder als sonstige unlautere Handlung im Sinne von § 1 Abs 1 Z 1 UWG in der Fassung der UWG-Novelle 2007 zu werten, we …
RS0132262 Rechtssatz 23.08.2018Zivilrecht
Das TRNSG enthält, im Verhältnis zu Verbrauchern, ein absolutes Versandhandelsverbot für E-Zigaretten und Zubehör. Diese dürfen weder von zu Hause aus bestellt, noch direkt nach Hause geliefert werden. Für den Kauf ist der persönliche Besuch einer Trafik od …
RS0132263 Rechtssatz 23.08.2018Zivilrecht
Der Begriff der kommerziellen Kommunikation (§ 1 Z 7 TNRSG) ist weit auszulegen und erfasst sämtliche Formen der Kommunikation, die auf die (direkte oder indirekte) Förderung des Absatzes von Produkten oder Dienstleistungen oder des Images eines Unternehmen …
RS0132264 Rechtssatz 23.08.2018Zivilrecht
Da in der Ausnahmeregel des § 11 Abs 4 Z 4 TNRSG die „Trafik“ mit dem „spezialisierten Fachhandel“ verknüpft ist und gegenüber Verbrauchern nur diese beiden Vertriebsformen legal sind, kann unter „Fachhandel“ nur ein Geschäftslokal verstanden werden.