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Entscheidung 4 Ob 148/12m×

Entscheidung 4 Ob 148/12m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0006604 Rechtssatz 20.12.1950Zivilrecht
Zur Parteistellung eines Verlassenschaftsgläubigers im Abhandlungsverfahren insbesondere bei jure crediti Einantwortung.
RS0006659 Rechtssatz 15.12.1937Zivilrecht
Ein Nachlassgläubiger, der eine Forderung zum Nachlass angemeldet hat, ist zur Anfechtung des Beschlusses berechtigt, mit dem ohne seine Einvernahme der Nachlass einem anderen Gläubiger an Zahlungsstatt überlassen wurde.
RS0007399 Rechtssatz 03.02.1993Zivilrecht
Ist strittig, ob eine Masseschuld aus der allgemeinen oder aus einer Sondermasse zu berichtigen ist und wer darüber zu entscheiden hat, liegt keine Entscheidung im Kostenpunkt vor (ausdrückliche Ablehnung von SZ 13/245).
RS0007622 Rechtssatz 25.02.1986Zivilrecht
Im Verfahren nach § 73 AußStrG sind die im Konkurs (jeweils) geltenden Vorschriften über die Aussonderungs- und Absonderungsansprüche, über die Masseforderungen und über die Konkursforderungen sinngemäß anzuwenden. § 73 AußStrG regelt die Rangordnung und de …
RS0013034 Rechtssatz 31.05.1990Zivilrecht
Bei Einantwortung aufgrund bedingter Erbserklärung hat der Erbe - ebenso wie der Vertreter des Nachlasses zuvor - dafür zu sorgen, dass die Befriedigung der Gläubiger nach der gesetzlichen Ordnung vor sich gehe und kein Gläubiger unrechtsmäßig begünstigt we …
RS0044267 Rechtssatz 04.06.1980Zivilrecht
Auch die Frage, ob und in welchem Range Kosten des Masseverwalters im Sinne des § 49 Abs 1 KO (Barauslagen, Belohnung für Mühewaltung) aus der Sondermasse zu berücksichtigen sind, betrifft den Kostenpunkt.
RS0128206;RS0128207 Rechtssatz 02.10.2012Zivilrecht
Die Pauschalgebühr für die Genehmigung der Pflegschaftsrechnung nach TP 7 lit c Z 2 GGG im Verfahren zur Überlassung einer überschuldeten Verlassenschaft an Zahlungs statt (§ 154 AußStrG) ist in sinngemäßer Anwendung der §§ 46 und 47 IO als Masseforderung ( …