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Entscheidung 4 Ob 151/11a×

Entscheidung 4 Ob 151/11a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0011213 Rechtssatz 10.01.1973Zivilrecht
Wer einem Dritten die Verfügungsgewalt über sein Bankkonto dergestalt einräumt, dass auch dieser Dritte über das auf dem Konto erliegende Geld allein oder gemeinsam mit dem Kontoinhaber verfügen kann, hat das auf dem Konto gegenwärtig oder in Zukunft erlieg …
RS0011383 Rechtssatz 28.03.1972Zivilrecht
Die "wirkliche Übergabe" (§§ 943 ABGB, 1 NZwG) muss sinnfällig nach außen bemerkbar und so beschaffen sein, dass aus ihr der Wille des Geschenkgebers hervorgeht, das Objekt der Schenkung sofort aus seiner Gewahrsame in den Besitz des Beschenkten zu übertragen.
RS0018929 Rechtssatz 25.04.1991Zivilrecht
Sanierung des ursprünglichen gegebenen Formmangels der Schenkung (Überweisung der geschenkten Geldbeträge auf ein gemeinsames Konto der Streitteile) durch nachträgliche Erfüllung - Abhebung und Verwendung der Gelder durch die Beschenkte.
RS0018975 Rechtssatz 30.11.1983Zivilrecht
Bei der wirklichen Übergabe eines Rechtes ist es nach den Umständen des einzelnen Falles zu beurteilen, welche Akte hier in Frage kommen, zB Verständigung des Schuldners, Übergabe von Urkunden, tatsächliche Einräumung eines Benützungsrechtes an einer Liegen …
RS0104145 Rechtssatz 02.04.1964Zivilrecht
Die Übergabe muss nicht sofort bei Abschluss des Schenkungsvertrages stattfinden, sie kann vielmehr auch nachträglich erfolgen. Dazu bedarf es auch keiner neuen Willenseinigung der Parteien über die Schenkung selbst (JBl 1935,16). Dem Gesetz ist genügt, wen …
RS0125957 Rechtssatz 20.04.2010Zivilrecht
Ist eine abschließende Sacherledigung ohne eine Berufungsverhandlung möglich, stellt es nach § 480 Abs 1 ZPO idF Budgetbegleitgesetz 2009 keinen Verfahrensmangel dar, die Berufung in nichtöffentlicher Sitzung zu erledigen.