Rechtssatz RS0011213
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0011213
Entscheidungsdatum
03.05.2018
Rechtssatz
Wer einem Dritten die Verfügungsgewalt über sein Bankkonto dergestalt einräumt, dass auch dieser Dritte über das auf dem Konto erliegende Geld allein oder gemeinsam mit dem Kontoinhaber verfügen kann, hat das auf dem Konto gegenwärtig oder in Zukunft erliegende Geld dem Dritten noch keineswegs durch wirkliche Übergabe iSd § 943 ABGB übertragen (vgl SZ 32/81). Die nachträgliche Zustimmung des Kontoinhabers zu einer durch den Dritten veranlassten Überweisung auf ein Konto des Dritten ist jedoch wie eine wirkliche Übergabe des entsprechenden Bargeldbetrages an ihn anzusehen.Wer einem Dritten die Verfügungsgewalt über sein Bankkonto dergestalt einräumt, dass auch dieser Dritte über das auf dem Konto erliegende Geld allein oder gemeinsam mit dem Kontoinhaber verfügen kann, hat das auf dem Konto gegenwärtig oder in Zukunft erliegende Geld dem Dritten noch keineswegs durch wirkliche Übergabe iSd Paragraph 943, ABGB übertragen vergleiche SZ 32/81). Die nachträgliche Zustimmung des Kontoinhabers zu einer durch den Dritten veranlassten Überweisung auf ein Konto des Dritten ist jedoch wie eine wirkliche Übergabe des entsprechenden Bargeldbetrages an ihn anzusehen.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 231/72
Entscheidungstext OGH 10.01.1973 5 Ob 231/72
Veröff: EvBl 1973/143 S 323
- 4 Ob 517/82
Entscheidungstext OGH 16.03.1982 4 Ob 517/82
Beisatz: Hier ist nötig, dass der Schenker auf die weitere Verfügungsberechtigung verzichtet. Hier: Wertpapiere in Bankdepot für das lediglich eine Mitzeichnungsberechtigung eingeräumt wurde. (T1)
- 10 Ob 1522/88
Entscheidungstext OGH 28.06.1988 10 Ob 1522/88
Auch; nur: Wer einem Dritten die Verfügungsgewalt über sein Bankkonto dergestalt einräumt, dass auch dieser Dritte über das auf dem Konto erliegende Geld allein oder gemeinsam mit dem Kontoinhaber verfügen kann, hat das auf dem Konto gegenwärtig oder in Zukunft erliegende Geld dem Dritten noch keineswegs durch wirkliche Übergabe iSd § 943 ABGB übertragen (vgl SZ 32/81). (T2)
- 8 Ob 59/89
Entscheidungstext OGH 21.03.1991 8 Ob 59/89
- 4 Ob 34/99z
Entscheidungstext OGH 23.02.1999 4 Ob 34/99z
Vgl auch; nur: Wer einem Dritten die Verfügungsgewalt über sein Bankkonto dergestalt einräumt, dass auch dieser Dritte über das auf dem Konto erliegende Geld allein oder gemeinsam mit dem Kontoinhaber verfügen kann, hat das auf dem Konto gegenwärtig oder in Zukunft erliegende Geld dem Dritten noch keineswegs durch wirkliche Übergabe iSd § 943 ABGB übertragen. (T3)
- 1 Ob 75/09z
Entscheidungstext OGH 13.10.2009 1 Ob 75/09z
Auch; nur T3
- 4 Ob 151/11a
Entscheidungstext OGH 19.10.2011 4 Ob 151/11a
Vgl; Beisatz: Hier: Sanierung eines (allfälligen) Formmangels durch einen später nach außen tretenden Akt des Geschenkgebers. (T4)
- 1 Ob 1/15a
Entscheidungstext OGH 22.01.2015 1 Ob 1/15a
Auch; Beisatz: Hier: Nachträgliche Zustimmung mittel erhobenem Daumen nach Bericht über die vorgenommene Transaktion. (T5)
- 2 Ob 122/17f
Entscheidungstext OGH 03.05.2018 2 Ob 122/17f
verstärkter Senat
Gegenteilig; Hinweis: Vgl jetzt aber 2 Ob 122/17f (verstSen). (T6); Veröff: SZ 2018/35
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0011213
Zuletzt aktualisiert am
28.01.2020
Dokumentnummer
JJR_19730110_OGH0002_0050OB00231_7200000_001