Rechtssatz RS0018975
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0018975
Entscheidungsdatum
25.03.2025
Norm
ABGB §943
NotariatsaktG §1 Abs1 litd
NZwG §1 Abs1 litd
Rechtssatz
Bei der wirklichen Übergabe eines Rechtes ist es nach den Umständen des einzelnen Falles zu beurteilen, welche Akte hier in Frage kommen, zB Verständigung des Schuldners, Übergabe von Urkunden, tatsächliche Einräumung eines Benützungsrechtes an einer Liegenschaft, Verbücherung usw.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 599/83
Entscheidungstext OGH 30.11.1983 3 Ob 599/83
- 7 Ob 722/89
Entscheidungstext OGH 21.12.1989 7 Ob 722/89
Beisatz: Nur für den Eigentumserwerb verlangt das Gesetz die Verbücherung, beim Besitzerwerb kommt es auf die tatsächliche Überlassung an. (T1)
- 4 Ob 151/11a
Entscheidungstext OGH 19.10.2011 4 Ob 151/11a
Vgl auch; Beisatz: Wie die wirkliche Übergabe iSd § 943 ABGB zu erfolgen hat, ist nach den Umständen des einzelnen Falls zu beurteilen. (T2)
- 1 Ob 29/12i
Entscheidungstext OGH 01.03.2012 1 Ob 29/12i
Auch; Beis wie T2
- 4 Ob 189/12s
Entscheidungstext OGH 28.11.2012 4 Ob 189/12s
Vgl auch; Beis wie T2
- 1 Ob 229/16g
Entscheidungstext OGH 20.12.2016 1 Ob 229/16g
Auch; Beis wie T2; Beisatz: Hier: Schenkung eines Autos an im gemeinsamen Haushalt lebende Tochter infolge „wirklicher Übergabe“ durch tatsächliche Gebrauchsüberlassung; die beibehaltene Zulassung des Fahrzeugs auf den Schenker hinderte die Wirksamkeit der Schenkung nicht. (T3)
- 2 Ob 110/18t
Entscheidungstext OGH 25.09.2018 2 Ob 110/18t
Auch; Beisatz: Dabei ist auch der Zweck, den Zuwender vor übereilten Entschließungen zu schützen, zu berücksichtigen. (T4)
Beisatz: Hier: Überweisung auf ein Bankkonto der Beschenkten. (T5)
- 6 Ob 133/21h
Entscheidungstext OGH 15.11.2021 6 Ob 133/21h
Vgl; Beis wie T2; Beis wie T4; Beisatz: Hier: Übergabe einer Liegenschaft. (T6)
- 2 Ob 59/22y
Entscheidungstext OGH 27.06.2022 2 Ob 59/22y
Beis wie T2; Beis wie T4; Beisatz: Hier: Heilung des Formmangels der Schenkung durch Bekräftigung des Eigentums der Stiftung an der Liegenschaft durch deren – Jahre nach dem Schenkungsvertrag erfolgten – Aufnahme in der Stiftungszusatzurkunde in Notariatsaktsform sowie Verzicht auf das Fruchtgenussrecht. (T7)
- 2 Ob 2/25w
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 25.03.2025 2 Ob 2/25w
Beisatz wie T1; Beisatz wie T4
Beisatz: Hier: Schenkung einer Wohnung durch Schlüsselübergabe mit den Worten: „Ich schenke Ihnen meine Wohnung, geben Sie diesen Schlüssel nicht mehr her und passen Sie auf meine Wohnung auf.“ (T8)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0018975
Zuletzt aktualisiert am
26.06.2025
Dokumentnummer
JJR_19831130_OGH0002_0030OB00599_8300000_003