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Entscheidung 4 Ob 173/11m×

Entscheidung 4 Ob 173/11m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0014289 Rechtssatz 22.03.1994Zivilrecht
Sicherungsmaßnahmen sind nicht ihrer Art nach, sondern nur dem Umfang nach an den Hauptanspruch gebunden.
RS0030354 Rechtssatz 19.10.1994Zivilrecht
Bei Verletzung des Gleichheitsgebotes ist dem übergangenen Bestbieter das Erfüllungsinteresse zu ersetzen.
RS0109232 Rechtssatz 18.12.1997Zivilrecht
Verweigert der Krankenversicherungsträger die Zustimmung im Sinne des § 343 Abs 4 letzter Satz ASVG, so übt er damit nur ein Recht aus, das ihm in der zitierten Gesetzesbestimmung eingeräumt ist. Die Grenzen für diese Rechtsausübung werden durch das Schikan …
RS0115621 Rechtssatz 11.07.2001Zivilrecht
Die Ärztekammern sind als Körperschaften öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer gesetzlich angeordneten Mitwirkung bei der Auswahl der Kandidaten für den Abschluss des Einzelvertrages mit dem zuständigen Träger der Krankenversicherung im öffentlichen Interesse …
RS0124643 Rechtssatz 19.02.2009Zivilrecht
Zweck der dem Interessenausgleich dienenden einschlägigen Bestimmungen des ASVG betreffend die Auswahl der Vertragsärzte und den Abschluss der Einzelverträge zwischen dem zuständigen Träger der Krankenversicherung und dem Arzt nach den Bestimmungen des Gesa …
RS0124645 Rechtssatz 19.02.2009Zivilrecht
Der Kassenvertrag ist kein gesondertes, umlauffähiges und übertragbares Vermögensrecht und steht nicht im Eigentum des Arztes, auch wenn wirtschaftlich gesehen der Kassenvertrag einen unverhältnismäßig größeren Kundenstock sichert, den der veräußernde Arzt …
RS0127298 Rechtssatz 22.11.2011Zivilrecht
Ein Rechtsanspruch des bestqualifizierten Bewerbers um eine Kassenplanstelle gegenüber dem Krankenversicherungsträger auf Abschluss eines Einzelvertrags besteht nicht, weshalb zu dessen Sicherung auch keine einstweilige Verfügung erlassen werden kann.