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Entscheidung 4 Ob 176/14g×

Entscheidung 4 Ob 176/14g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0016386 Rechtssatz 17.12.1980Zivilrecht
Bei einem synallagmatischen Vertrag kann durch vertragswidriges schuldhaftes Verhalten des Vertragspartners verursachter vergeblicher Aufwand, der zur Erreichung des Vertragszweckes wiederholt werden muß, als Verspätungsschaden begehrt werden (Mehrheitsents …
RS0018499 Rechtssatz 15.01.1986Zivilrecht
Stand aufgrund des vertragswidrigen Verhaltens des Schuldners den Aufwendungen des Gläubigers, die er auch bei vertragsgetreuem Verhalten des Schuldners zu machen hatte, keine entsprechende Gegenleistung gegenüber, so ist der so frustrierte Aufwand als Nich …
RS0020480 Rechtssatz 31.01.1990Zivilrecht
Die spezielle Regelung der Ansprüche des Mieters auf Ersatz für das Bestandobjekt gemachter Aufwendungen im § 1097 ABGB beziehungsweise im § 10 MRG schließt die Anwendung anderer bereicherungsrechtlicher Grundsätze aus.
RS0020841 Rechtssatz 01.10.1986Zivilrecht
Die Regelung der Bestandgeberpflichten ist an sich nachgiebiges Recht, soweit nicht die Mietrechtsgesetzgebung anderes normiert.
RS0021199 Rechtssatz 26.11.1986Zivilrecht
Der Vermieter schuldet die Qualität der Bestandsache während der gesamten Vertragszeit. Fehlt sie, so liegt insoweit Nichterfüllung vor. Erleidet der Mieter dadurch einen Schaden, kann er nach den Grundsätzen des Schadenersatzrechtes Ersatz verlangen. Hat d …
RS0021233 Rechtssatz 01.10.1986Zivilrecht
Außerhalb zwingender Normen der Mietrechtsgesetzgebung ist die Pflicht des Bestandgebers zur laufenden Instandhaltung abdingbar und auf den Bestandnehmer überwälzbar.
RS0021525 Rechtssatz 12.07.1967Zivilrecht
§ 1096 ABGB enthält nachgiebiges Recht (vgl SZ 24/163).