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Entscheidung 4 Ob 178/11x×

Entscheidung 4 Ob 178/11x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0047491 Rechtssatz 11.10.1990Zivilrecht
Schulden des Unterhaltspflichtigen vermindern nicht schlechthin die Bemessungsgrundlage.
RS0047495 Rechtssatz 28.06.1994Zivilrecht
Eine Anspannung auf tatsächlich nicht erzieltes Einkommen darf nur erfolgen, wenn den Unterhaltsschuldner ein Verschulden daran trifft, dass er keine Erwerbstätigkeit ausübt.
RS0047590 Rechtssatz 02.05.1990Zivilrecht
Auch der geschiedene eheliche Vater darf Änderungen in seinen Lebensverhältnissen, die mit Einschränkungen seiner Unterhaltspflichtigen verbunden wären, nur insoweit vornehmen, als dies bei gleicher Sachlage ein pflichtbewusster Familienvater in aufrechter …
RS0050037 Rechtssatz 28.03.1995Zivilrecht
Ein vom Rekursgericht verneinter Mangel des außerstreitigen Verfahrens erster Instanz kann keinen Revisionsrekursgrund bilden.
RS0085165 Rechtssatz 21.12.1995Zivilrecht
Ein krankheitsbedingter Mehraufwand, den der Unterhaltsschuldner zu tragen hat, verringert die Unterhaltsbemessungsgrundlage.
RS0105085 Rechtssatz 26.06.1996Zivilrecht
Nur jene Ausgaben für steuerlich zu berücksichtigende Werbungskosten verringern die Unterhaltsbemessungsgrundlage, die auch ein pflichtbewusster Familienvater unter Berücksichtigung seiner Einkommensverhältnisse und der Bedürfnisse der Unterhaltsberechtigte …
RS0111082 Rechtssatz 29.10.1998Zivilrecht
Ein dem Unterhaltspflichtigen aus einer Behinderung entstandener krankheitsbedingter Sachaufwand wird durch das zur pauschalen Abgeltung von Pflegeleistungen erhaltene Pflegegeld nicht gedeckt und ist gleich den in der Rechtsprechung schon bisher anerkannte …
RS0113751 Rechtssatz 28.06.2000Zivilrecht
Die Anwendung des Anspannungsgrundsatzes richtet sich jeweils nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles (6 Ob 2319/96i). Dabei ist die für die Ausmittlung des konkreten Unterhaltsbedarfes zu bestimmende Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen …
RS0119918 Rechtssatz 11.05.2005Zivilrecht
Im Revisionsrekursverfahren herrscht Neuerungsverbot.
RS0120290 Rechtssatz 03.11.2005Zivilrecht
Der Rechtsmittelwerber hat die Zulässigkeit der Neuerungen zu behaupten und schlüssig darzulegen, dass es sich bei der Verspätung (Unterlassung) des Vorbringens um eine entschuldbare Fehlleistung handelt.
RS0127290 Rechtssatz 20.09.2011Zivilrecht
Die von einem Unterhaltspflichtigen aufgrund einer strafgerichtlichen Weisung iSv § 179a StVG zu tragenden Kosten der Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Einrichtung und der psychotherapeutischen bzw medizinischen Behandlung sind bei Berechnung der …