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Entscheidung 4 Ob 182/21z×

Entscheidung 4 Ob 182/21z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0037833 Rechtssatz 25.01.1973Zivilrecht
Zum Unterschied von anderen Bestimmungen des Verfahrensrechtes unterscheidet § 96 JN nicht zwischen rechtlichem und tatsächlichem Zusammenhang; daraus ergibt sich zwingend, daß jede Art von Zusammenhang zur Herstellung des Gerichtsstandes genügt. Der tatsäc …
RS0043690 Rechtssatz 27.06.1984Zivilrecht
Eine vor Zustellung der Mitteilung nach § 508a Abs 2 Satz 1 ZPO erstattete Beantwortung ist auch dann nicht zu honorieren, wenn die außerordentliche Revision aus einem anderen Grund als dem Mangel der Voraussetzungen des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO zurückgewiesen w …
RS0046765 Rechtssatz 15.12.1992Zivilrecht
Der enge Sachzusammenhang zwischen Klage und Widerklage muß in einem inhaltlichen Zusammenhang (Konnexität), in der Aufrechenbarkeit (Kompensabilität) oder - im Fall der Feststellungsklage - in der Präjudizialität bestehen.
RS0109428 Rechtssatz 24.02.1998Zivilrecht
Die Voraussetzungen des Art 6 Nr. 3 LGVÜ sind schon nach dem Wortlaut nicht erfüllt, wenn sich die Widerklage auf einen anderen Vertrag stützt als die Klage, es sei denn, es läge ein einheitlicher Sachverhalt zugrunde; daß beide Verträge in einem Zusammenha …
RS0110790 Rechtssatz 29.09.1998Zivilrecht
Der nach § 96 JN geforderte Zusammenhang liegt - ebensowenig wie ein rechtlicher oder tatsächlicher Zusammenhang im Sinne des § 55 Abs 1 JN - nicht vor, wenn bloß gleichartige Ansprüche erhoben werden. In einem solchen Fall sind die Ansprüche zwar nach ders …