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Entscheidung 4 Ob 191/15i×

Entscheidung 4 Ob 191/15i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0047602 Rechtssatz 24.03.1992Zivilrecht
Selbsterhaltungsfähigkeit im vollen Sinn des Begriffes ist erst gegeben, wenn das Kind sämtliche Unterhaltsbedürfnisse im Rahmen der bestimmten konkreten Lebensverhältnisse aus eigenen Kräften zu finanzieren imstande ist und zwar auch außerhalb des elterlic …
RS0047645 Rechtssatz 13.03.1990Zivilrecht
Es ist durchaus sachgerecht, die Selbsterhaltungsfähigkeit eines Lehrlings bei einem Bezug in der Höhe des Mindestpensionssatzes anzunehmen.
RS0047667 Rechtssatz 12.05.1954Zivilrecht
Die Unterhaltspflicht des Vaters nach § 141 ABGB erlischt zwar mit Eintritt der Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes, kann aber wieder aufleben, wenn das Kind die Selbsterhaltungsfähigkeit verloren hat. VwGH vom 22.11.1950, Zl 1833/49; Veröff: EvBl 1951,153
RS0078933 Rechtssatz 08.11.1995Zivilrecht
Die Höhe der gemäß § 33 JWG geltend gemachten Kostenersatzforderung hängt von der Unterhaltsverpflichtung der in Anspruch genommenen Eltern ab. Das Bestehen und der Umfang der Unterhaltspflicht richtet sich nach den in § 140 ABGB genannten Kriterien. Der Ko …
RS0113418 Rechtssatz 16.03.2000Zivilrecht
Der Ersatz der Kosten der für die nach Erreichen der Volljährigkeit fortgesetzten Erziehungshilfe wird durch § 33 JWG (§ 32 Abs 2 KrntJWG) geregelt: Die Kostentragung erfolgt demzufolge nach bürgerlichem Recht, das heißt nach familienrechtlichem Unterhaltsr …
RS0128633 Rechtssatz 14.02.2013Zivilrecht
Mit dem Ersatzanspruch nach § 33 JWG macht der JWT im Grunde und iSd § 1042 ABGB den Ersatz eines Aufwands geltend, den die bzw der unterhaltspflichtige(n) Eltern(‑teil) nach dem Gesetz hätten erbringen müssen. Liegt grundsätzlich eine Unterhaltspflicht vor …
RS0130663 Rechtssatz 23.02.2016Zivilrecht
Die Beurteilung der Ersatzpflicht für die „volle Erziehung“ hat die Prüfung einzuschließen, ob diese Maßnahme erforderlich war. Die Entscheidung über die Verpflichtung zum Kostenersatz für die Erziehungshilfe hängt nicht davon ab, ob der obsorgeberechtigte …