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Entscheidung 4 Ob 191/20x×

Entscheidung 4 Ob 191/20x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0047424 Rechtssatz 12.04.1994Zivilrecht
Soll einem Kind weniger oder mehr zugesprochen werden, als sich nach der Prozentsatzmethode ergibt, bedarf es einer besonderen Rechtfertigung der Abweichung. Sie wird bei besonders großem Leistungsvermögen des Unterhaltsschuldners darin gesehen, dass es dur …
RS0111899 Rechtssatz 25.03.1999Zivilrecht
Unterhaltsbeiträge die im Ausland lebenden Kindern zufließen, müssen einerseits in einem angemessenen Verhältnis zu den durchschnittlichen Lebensverhältnissen und zur Kaufkraft in ihrem Heimatland stehen. Andererseits sollen aber die unterhaltsberechtigten …
RS0118680 Rechtssatz 28.01.2004Zivilrecht
Voraussetzung für die Vollstreckbarerklärung ist eine hinreichende Bestimmtheit des Titels. An die Bestimmtheit ausländischer Exekutionstitel dürfen aber nicht dieselben Anforderungen wie an inländische Titel gestellt werden. Besonders an europäischen Titel …
RS0133385 Rechtssatz 26.11.2020Zivilrecht
Das Exekutionsgericht hat gemäß § 405 EO in jenen Fällen, in denen Unterhaltsleistungen oder sonstige wiederkehrende Leistungen in einem Bruchteil des Einkommens des Verpflichteten geschuldet werden, eine Anpassung des Unterhaltstitels vorzunehmen und den B …
RS0133386 Rechtssatz 26.11.2020Zivilrecht
Die Anpassung des Bruchteilstitels gemäß § 405 EO kann nur im Exekutionsverfahren und nicht im Unterhaltsfestsetzungsverfahren erfolgen.
RS0133408 Rechtssatz 26.11.2020Zivilrecht
Aufgrund der durch § 413 EO angeordneten Rechtskraftwirkung des weißrussischen Unterhaltstitels steht auf die davon betroffenen Zeiträume sich beziehenden Entscheidungen das Verfahrenshindernis der res judicata entgegen, das in jeder Lage des Verfahrens von …