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Entscheidung 4 Ob 199/12m×

Entscheidung 4 Ob 199/12m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0012055 Rechtssatz 09.01.1979Zivilrecht
Als Indiz für das Vorhandensein einer Wiederholungsgefahr ist es zu werten, wenn der Beklagte im Prozess seine Unterlassungspflicht bestreitet und keine Gewähr dafür besteht, dass er Eingriffe in das Eigentum des Klägers in absehbarer Zeit unterlässt.
RS0012056 Rechtssatz 17.02.1977Zivilrecht
Die bloße Zusage des Beklagten im Prozess, in Hinkunft gleichartige Störung zu unterlassen, tut den Wegfall der Wiederholungsgefahr nicht hinreichend kund. Ein solcher ist nur anzunehmen, falls eine Wiederholung, wenn schon nicht geradezu ausgeschlossen, so …
RS0022000 Rechtssatz 08.06.1993Zivilrecht
Art 13 Abs 2 StGG, Art 10 MRK und der Beschluß der Provisorischen Nationalversammlung vom 30. Oktober 1918 StGBl Nr 3 wenden sich an den Staat, verbieten aber nicht dem Verleger, Änderungsvorschläge zu machen, allenfalls selbst Änderungen am Text vorzunehme …
RS0031891 Rechtssatz 28.01.1993Zivilrecht
Ob nach den besonderen Umständen des jeweiligen Falles Wiederholungsgefahr anzunehmen ist, hat grundsätzlich keine "erhebliche Bedeutung" im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO.
RS0037661 Rechtssatz 12.07.1994Zivilrecht
Bei der Gefahr des Zuwiderhandelns ist zu unterscheiden, ob der zu einer bestimmten Unterlassung Verpflichtete bereits einmal zuwidergehandelt oder ob er sich bisher rechtmäßig verhalten hat. Im ersten Fall wird vermutet, dass er wieder zuwiderhandeln werde …
RS0042818 Rechtssatz 31.01.1995Zivilrecht
Ob nach den im Einzelfall gegebenen Umständen Wiederholungsgefahr besteht, ist keine erhebliche Rechtsfrage.
RS0075631 Rechtssatz 03.05.1973Zivilrecht; Strafrecht
Gesetzliche Beschränkungen des Rechtes auf freie Meinungsäußerung durch repressive Maßnahmen sind zulässig, präventive Maßnahmen als unter das verfassungsgesetzliche Verbot der Vorzensur fallende jedoch nicht. Aufhebung von § 10 Abs 2 des letztgenannten Ges …
RS0079782 Rechtssatz 05.05.1954Zivilrecht
Bei der Annahme einer Wiederholungsgefahr darf keineswegs engherzig vorgegangen werden, vielmehr ist schon bei einer einmaligen wettbewerbswidrigen Handlung eine solche Gefahr anzunehmen, die nur dann als ausgeschlossen betrachtet werden kann, wenn der Verl …
RS0079899 Rechtssatz 13.06.1978Zivilrecht
Das (wenngleich vom Kläger abgelehnte) Angebot eines vollstreckbaren Unterlassungsvergleiches beseitigt zumindest im Regelfall die Wiederholungsgefahr (mit eingehender Darstellung der bisherigen Judikatur und der Literatur).
RS0080065 Rechtssatz 26.03.1974Zivilrecht
Für die Wiederholungsgefahr spricht die Vermutung, dass derjenige, welcher gegen das UWG verstoßen hat, hiezu neuerlich geneigt sein wird. Er hat daher jene besonderen Umstände darzutun, die eine Wiederholung seiner Handlung als völlig ausgeschlossen oder d …
RS0080119 Rechtssatz 07.05.1974Zivilrecht
Wiederholungsgefahr ist auch schon bei einer einmaligen wettbewerbswidrigen Handlung anzunehmen, wenn nicht ausreichende Anhaltspunkt für eine Änderung der Willensrichtung desjenigen, der gegen eine Wettbewerbsvorschrift verstoßen hat, vorliegen, welche ein …