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Entscheidung 4 Ob 213/11v×

Entscheidung 4 Ob 213/11v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0038110 Rechtssatz 18.12.1992Zivilrecht
Die öffentliche Hand steht auch bei privatrechtlicher Tätigkeit und gerade bei Subventionsvergaben unter weitgehenden Anforderungen des Gleichheitsgrundsatzes.
RS0041109 Rechtssatz 01.07.1981Zivilrecht
Eine Verurteilung zu künftigen Leistungen gemäß § 406 zweiter Satz ZPO setzt entweder eingetretenen Schuldnerverzug oder zumindest eine drohende Verletzung der künftigen Verpflichtungen voraus (Hier: Ausgedingsleistungen).
RS0047258 Rechtssatz 08.03.1994Zivilrecht
Naturalleistungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zu berücksichtigen: Der Unterhaltsberechtigte muss sich ausdrücklich oder doch schlüssig damit einverstanden erklären; ferner muss auf Grund eines stabilen Verhaltens des Unterhaltsschuldners die b …
RS0117458 Rechtssatz 24.02.2003Zivilrecht
Für die Verneinung der Leistungspflicht eines staatlichen Rechtsträgers genügt der Hinweis auf die Regelung über den Mangel eines Rechtsanspruchs auf Leistung in einem Selbstbindungsgesetz nicht. Es besteht vielmehr ein klagbarer Anspruch gegen die auf Grun …
RS0117459 Rechtssatz 24.02.2003Zivilrecht
Lehnt der Bund eine nach dem Bundesbetreuungsgesetz gebührende Leistung ab, obgleich der Leistungswerber die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, so ist der inhaltsgleiche Leistungsaufwand eines Dritten auf Grundlage einer Ersatzerwartung - also o …
RS0117460 Rechtssatz 24.02.2003Zivilrecht
Der Bund kann sich der seiner gesetzlichen Selbstbindung entsprechenden Leistungspflicht nicht dadurch entziehen, dass er zunächst grundsätzlich auf die Leistungen Dritter zur Beseitigung einer akuten wirtschaftlichen Notlage von Asylwerbern spekuliert. Som …
RS0120289 Rechtssatz 20.09.2005Zivilrecht
Die authentische Interpretation (die rückwirkende Änderung) des §2 Abs1 Satz2 BBetrG durch die Asylgesetznovelle 2003 (BGBl INr 101/2003), ist grundsätzlich zulässig und unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes unbedenklich. Damit sind jegliche Regres …