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Entscheidung 4 Ob 217/18t×

Entscheidung 4 Ob 217/18t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0038062 Rechtssatz 06.09.1972Zivilrecht
Das Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses ist Voraussetzung für die gerichtliche Geltendmachung jedes Anspruches (EvBl 1957/302); besteht es nicht, ist die Fällung eines dem Klagebegehren stattgebenden Urteiles zu verweigern (EvBl 1972/20).
RS0077324 Rechtssatz 10.12.1974Zivilrecht
Das Veröffentlichungsbegehren kann infolge seiner Abhängigkeit von der Entscheidung über das Unterlassungsbegehren nicht selbständig in (Teilrechtskraft) Rechtskraft erwachsen.
RS0079531 Rechtssatz 04.04.1978Zivilrecht
Der Anspruch auf Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung ist nur ein vom Unterlassungsbegehren abhängiger Nebenanspruch.
RS0079559 Rechtssatz 25.02.1992Zivilrecht
Der Veröffentlichungsanspruch bildet - ungeachtet einer vom Kläger bereits in der Klage vorgenommenen Auswahl bestimmter Medien - als vom Unterlassungsanspruch abhängiger Nebenanspruch eine Einheit; nach rechtskräftiger Entscheidung darüber steht daher eine …
RS0079596 Rechtssatz 12.06.1979Zivilrecht
§ 25 Abs 4 UWG beschränkt die vom Gericht der siegreichen Partei zu erteilende Veröffentlichkeitsbefugnis auf das über eine Unterlassungsklage ergehende Urteil und normiert damit ausdrücklich einen von einer urteilsmäßigen Entscheidung über das Unterlassung …
RS0102059 Rechtssatz 30.01.1996Zivilrecht
Selbst wenn das Berufungsgericht - zu Recht - ausgesprochen hatte, die ordentliche Revision (oder der Rekurs an den Obersten Gerichtshof) sei zulässig, das Rechtsmittel aber dann nur solche Gründe geltend macht, deren Erledigung nicht von der Lösung erhebli …
RS0111271 Rechtssatz 15.12.1998Zivilrecht
Eine erhebliche Rechtsfrage liegt nicht vor, wenn Fragen bloß rein theoretischer Natur gelöst werden sollen.
RS0120237 Rechtssatz 15.09.2005Zivilrecht
Die Vorlage der (nicht anonymisierten) Originalbelege an den Sachverständigen ermöglicht eine Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Rechnungslegung. Ein darüber hinausgehender Auskunftsanspruch über Herkunft und Vertriebswege der Ware des in s …