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Entscheidung 4 Ob 230/18d×

Entscheidung 4 Ob 230/18d

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0002322 Rechtssatz 25.02.1976Zivilrecht
Fehlt es an der gem § 79 EO erforderlichen Verbürgung der Gegenseitigkeit, so rechtfertigt sebst der etwaige Nachweis, daß österrische Exekutionstitel in anderen Staat vollstreckt werden, nicht eine Exekutionsbewilligung im Inland.
RS0016665 Rechtssatz 09.04.1970Zivilrecht
Der ordre public dient dem Schutz der inländischen Rechtsordnung, nicht so sehr der inländischen Rechtssubjekte. Er ist nicht verletzt, wenn ein Anspruch nach dem anzuwendenden ausländischen Recht höher ist, als er bei Anwendung des inländischen Rechtes wär …
RS0041374 Rechtssatz 26.06.1986Zivilrecht
Während die materielle Rechtskraft rein prozessual jede Neuaufrollung des bereits entschiedenen Anspruches zwischen den gleichen Parteien ausschließt, tritt eine Tatbestandswirkung nur in dem Umfang ein, den das materielle Recht in Ansehung des neu strittig …
RS0041401 Rechtssatz 12.03.1980Zivilrecht
Die Tatbestandswirkung oder Reflexwirkung des Urteils ist dann anzunehmen, wenn das historische Ereignis der Urteilsfällung für die Tatfrage des Folgeprozesses von Bedeutung ist, sei es, dass das Gesetz oder ein Rechtsgeschäft ausdrücklich an die Existenz e …
RS0041431 Rechtssatz 04.03.1975Zivilrecht
Die Tatbestandswirkung tritt insbesondere dann ein, wenn das rechtskräftige Urteil als juristische Tatsache die Grundlage für den geltend gemachten Anspruch bildet, sei es für die Bildung neuer Privatrechtsansprüche, sei es für deren Änderung oder deren Erl …
RS0087797 Rechtssatz 06.07.2004Zivilrecht
Im Fall einer außerordentlichen Revision fallen die Vollstreckbarkeit und Rechtskraft des Urteils nicht zusammen. In diesem Fall bestehen der materiellrechtliche, klagsweise geltend gemachte Anspruch und die vollstreckbare, noch nicht rechtskräftig festgest …
RS0109026 Rechtssatz 25.11.1997Zivilrecht
Für zivilgerichtliche Erkenntnisse besteht kein Rückwirkungsverbot. Änderungen der Judikatur erfassen auch davor verwirklichte Sachverhalte.
RS0110743 Rechtssatz 24.09.1998Zivilrecht
Weil die ordre-public-Klausel eine systemwidrige Ausnahme darstellt, wird allgemein sparsamster Gebrauch gefordert, eine schlichte Unbilligkeit des Ergebnisses genügt ebensowenig wie der bloße Widerspruch zu zwingenden österreichischen Vorschriften. Gegenst …
RS0117841 Rechtssatz 30.06.2003Zivilrecht
Gemäß Art 66 Abs 1 EuGVVO sind die Vorschriften dieser Verordnung nur auf solche Klagen anzuwenden, die erhoben wurden, nachdem diese Verordnung in Kraft getreten ist. Damit ist ausdrücklich als Übergangsbestimmung normiert, dass das EuGVVO nicht zurückwirkt.
RS0122292 Rechtssatz 12.06.2007Zivilrecht
Der EGMR lehnt eine Rückwirkung von Art 1 des Protokolls Nr 1 zur EMRK auf vor dessen Inkrafttreten erfolgte Enteignungen ab. Rückforderungsansprüche sind nur dann geschützte Rechte iSd Protokolls, wenn sie eine „legitimate expectation of obtaining effectiv …
RS0132633 Rechtssatz 25.04.2019Zivilrecht
Die Anerkennung der Tatbestandswirkung einer fremden Entscheidung richtet sich nach dem anwendbaren Sachrecht.