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Entscheidung 4 Ob 240/15w×

Entscheidung 4 Ob 240/15w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0026094 Rechtssatz 27.08.1981Zivilrecht
Den Händler trifft die Pflicht zur Kontrolle der gehandelten Ware und zur notwendigen Aufklärung. Für den Sorgfaltsmaßstab des Händlers ist dabei § 1299 ABGB maßgebend. Es kommt also nicht auf den Sorgfaltsmaßstab des Durchschnittsmenschen, sondern auch die …
RS0048335 Rechtssatz 29.05.1995Zivilrecht
Beim Kaufvertrag entstammt die Pflicht zur Aufklärung über mögliche Gefahren der schon vor Vertragsabschluss bestehenden Interessenwahrungspflicht. Art und Ausmaß der Aufklärungspflicht richten sich nach der Beschaffenheit und Funktionsweise des Kaufgegenst …
RS0071543 Rechtssatz 11.11.1992Zivilrecht
Was im Bereich allgemeiner Erfahrung der in Betracht kommenden Abnehmer und Benützer liegt, braucht nicht zum Inhalt einer Warnung gemacht werden. Die berechtigten Sicherheitserwartungen des idealtypischen durchschnittlichen Produktbenützers sind entscheidend.
RS0106978 Rechtssatz 29.01.1997Zivilrecht
Der Verkäufer eines an sich fehlerfreien Produktes, dessen Verwendung in spezifischen Teilbereichen zu Schädigungen führen könnte, hat die Nebenverpflichtung zur Anleitung und Aufklärung. Die Haftung für "generell-abstrakt" fehlerfreie Produkte, die in "ind …
RS0116074 Rechtssatz 12.02.2002Zivilrecht
Ob im Einzelfall das Unterbleiben der Aufklärung über einen bei vorauszusetzender Sachkunde erkennbaren Umstand eine schuldhafte, haftungsbegründende Warnpflichtverletzung darstellt, kann wegen der Kasuistik der Fallgestaltung keine allgemein bedeutsame Fra …