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Entscheidung 4 Ob 42/25t×

Entscheidung 4 Ob 42/25t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0014052 Rechtssatz 31.05.1988Zivilrecht
Durch die Zahlung des Angeldes wird der Vorbehalt, durch Parteienvereinbarung zu wesentlichen Punkten erhobene Nebenpunkte noch besonders regeln zu wollen, nicht beseitigt. In der Hingabe des Angeldes manifestiert sich zwar regelmäßig der Abschlusswille; ei …
RS0016322 Rechtssatz 07.02.1974Zivilrecht
Ist im Falle der Kondiktion nach § 1435 ABGB Wiederherstellung in der Natur unmöglich oder untunlich, so hat der Empfänger für den erlangten Vorteil in Analogie zu § 1325 ABGB ein angemessenes Entgelt zu leisten, dessen Höhe sich iS des § 1431 ABGB nach dem …
RS0017740 Rechtssatz 30.03.1976Zivilrecht
Eine in Erwartung eines erst abzuschließenden Vertrages erbrachte Vorleistung ist wegen Nichtzustandekommens des Vertrages rückforderbar.
RS0022770 Rechtssatz 20.09.1988Zivilrecht
Bereicherungsansprüche stehen gegenüber Schadenersatzansprüchen nicht im Verhältnis der Subsidiarität.
RS0033599 Rechtssatz 14.12.1978Zivilrecht
Der Kondiktionsanspruch setzt das Vorliegen einer rückgängig zu machenden, ungerechtfertigten Vermögensverschiebung voraus.
RS0033606 Rechtssatz 21.04.1982Zivilrecht
Auf den verschafften Nutzen steht dem Leistungserbringer gegenüber dem Leistungsempfänger ein Kondiktionsanspruch zu, wenn der Leistungsempfänger sich darüber im klaren war oder bei Berücksichtigung der gesamten Umstände hätte im klaren sein müssen, dass di …
RS0033628 Rechtssatz 19.03.1986Zivilrecht
Bei Bemessung des verschafften Nutzens ist nach Berücksichtigung aller Umstände auch unter Heranziehung des § 273 ZPO grundsätzlich der Leistungszeitpunkt maßgebend.
RS0033855 Rechtssatz 23.03.1988Zivilrecht
Die Kondiktion wegen Zweckverfehlung greift in Analogie zu § 1435 ABGB dann ein, wenn die Umstände, die nach dem Sinn und Zweck des Geschäftes die Grundlage der Leistung waren, weggefallen sind.
RS0033883 Rechtssatz 12.11.1969Zivilrecht
Die Voraussetzungen des § 1435 ABGB sind gegeben, wenn bei Abschluss eines Dauerschuldverhältnisses eine Leistung in der Erwartung erfolgt, dass dieses Verhältnis in Kraft treten werde, infolge Vertragsauflösung aber überhaupt nicht entsteht (Gschnitzer in …
RS0033997 Rechtssatz 26.06.1991Zivilrecht
Der Rückforderungsanspruch nach § 1435 ABGB setzt ein Verschulden des Leistungsempfängers am Fehlschlagen der Leistung nicht voraus.
RS0106092 Rechtssatz 25.11.1996Strafrecht
Analogie setzt jedenfalls eine regelwidrige Gesetzeslücke voraus.