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Entscheidung 4 Ob 51/13y×

Entscheidung 4 Ob 51/13y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0024407 Rechtssatz 03.05.1962Zivilrecht
Das Gericht hat bei der rechtlichen Beurteilung der Klagsforderung von Amts wegen den Nichteintritt der Fälligkeit zu berücksichtigen, auch wenn die beklagte Partei behauptet hat, die Fälligkeit sei schon vor so langer Zeit eingetreten, dass Verjährung vorl …
RS0036969 Rechtssatz 09.12.1953Zivilrecht
Maßgebend ist der Schluss der Verhandlung, nicht der Zeitpunkt der Urteilsschöpfung.
RS0036979 Rechtssatz 16.05.1979Zivilrecht
Die Parteien haben kein Recht auf Wiedereröffnung der Verhandlung, auch nicht im Falle des Verhandlungsschlusses gemäß § 193 Abs 3 ZPO. Eine erst nach Schluss der Verhandlung eingetretene Tatsache bildet keinen Wiedereröffnungsgrund.
RS0036986 Rechtssatz 17.12.1963Zivilrecht
Die Wiedereröffnung der Verhandlung kann nicht darauf gestützt werden, dass nach Schluss der Verhandlung bestimmte Ereignisse eingetreten sind, die eine andere Entscheidung rechtfertigen würden, wie ja überhaupt Neuerungen keine Grundlage für einen erfolgve …
RS0037011 Rechtssatz 22.09.1949Zivilrecht
Wiedereröffnung der Verhandlung nur von amtswegen.
RS0037031 Rechtssatz 01.09.1982Zivilrecht
Die Wiedereröffnung dient nur dazu, etwas nachzuholen, was das Gericht versäumte, nicht aber, um den Parteien die Möglichkeit zu geben, das nachzutragen, was sie wahrzunehmen hatten. Eine Wiedereröffnung kann daher insbesondere dann nicht erfolgen, wenn die …
RS0041116 Rechtssatz 08.04.1981Zivilrecht
Gemäß § 406 ZPO ist Entscheidungsgegenstand der Bestand oder Nichtbestand des Anspruches im Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung erster Instanz. Bei der Entscheidung von aus rechtsgestaltenden Erklärungen abgeleiteten Ansprüchen muss jedoch ge …
RS0041120 Rechtssatz 20.06.1951Zivilrecht
§ 406 ZPO bezieht sich nur auf Ratenschuldverhältnisse und Wiederkehrschuldverhältnisse, nicht aber auf Dauerverträge.
RS0041226 Rechtssatz 05.02.1958Zivilrecht
Schon die allgemeine Bestreitung des erhobenen Klagsanspruches verpflichtet das Gericht, die Frage zu prüfen, ob die Fälligkeit der Leistung zur Zeit der Urteilsfällung bereits eingetreten war; es bedarf dazu keiner besonderen Einrede.
RS0041774 Rechtssatz 26.05.1970Zivilrecht
Bei Vorliegen von Feststellungsmängeln wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung schließt ein Abänderungsantrag in sich einen Aufhebungsantrag.
RS0106147 Rechtssatz 20.11.1996Zivilrecht
Unter Anerkennung besonderer Interessenlagen kann § 406 Satz 2 ZPO auch auf nicht fällige Leistungen aus Dauerschuldverhältnissen oder aus Verträgen, die zu sukzessiven Lieferungen verpflichten, ausgedehnt werden.
RS0124402 Rechtssatz 10.12.2008Zivilrecht
Die zivilprozessualen Sonderbestimmungen für die in § 29 KSchG genannten Verbände sind auch dann anzuwenden, wenn sie die ihnen von Konsumenten abgetretenen Ansprüche im Rahmen ihres Verbandszwecks geltend machen, auch wenn es keine „Musterprozesse" sind. D …