Rechtstracker.at
Entscheidung 4 Ob 51/16b×

Entscheidung 4 Ob 51/16b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0042071 Rechtssatz 20.12.1950Zivilrecht
Die Beachtung von Neuerungen im Berufungsverfahren kann durch Revision nach § 503 Z 2, 3 und 4 ZPO nicht angefochten werden.
RS0066779 Rechtssatz 13.01.1976Zivilrecht
Bei einem aus Wort und Bild zusammengesetzten Zeichen ist für den Gesamteindruck in der Regel der Wortbestandteil maßgebend, weil Geschäftsverkehr sich meist an diesem Kennwort - sofern es unterscheidungskräftig ist - zu orientieren pflegt und vor allem die …
RS0066816 Rechtssatz 07.11.1989Zivilrecht
Auch im Markenrecht gilt der Grundsatz, dass schon ein einzelner Markenbestandteil gegen unbefugte Verwendung Schutz genießt, sofern er für sich allein unterscheidungskräftig und durch seine Verwendung die Gefahr von Verwechslungen zu besorgen ist. - "Kombu …
RS0109431 Rechtssatz 24.02.1998Zivilrecht
Die Wortkombination "jusline" ist eine Neuschöpfung. Ihre Schutzfähigkeit hängt davon ab, ob die beteiligten Verkehrskreise (worunter auch nur bestimmte Fachkreise fallen können) ihren Begriffsinhalt zwanglos und ohne komplizierte Schlussfolgerungen erschli …
RS0121895 Rechtssatz 20.03.2007Zivilrecht
Ob ein Firmenschlagwort Unterscheidungskraft besitzt, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und verwirklicht - grobe Fehlbeurteilung ausgenommen - keine erhebliche Rechtsfrage.
RS0122385 Rechtssatz 07.08.2007Zivilrecht
Die Schutzfähigkeit von zusammengesetzten Marken, etwa Werbeslogans, ist als bloß beschreibend nur dann zu verneinen, wenn der Satz oder Satzteil nur eine Aussage über die Ware oder Dienstleistung selbst enthält, die sie beschreibt.