Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben.
Der angefochtene Beschluß, der im übrigen als unangefochten unberührt blieb, wird in seinem Ausspruch zu Punkt 4 des erstgerichtlichen Mantelbeschlusses dahin abgeändert, daß dieser Punkt einschließlich des bereits in Rechtskraft erwachsenen und des bestätigten Teiles wie folgt zu lauten hat:
"Punkt 4.
Das vorhandene Nachlaßvermögen bestehend aus Girokonto Nr 903 066 922 noe Rupert Melkus
der Bank Austria Aktiengesellschaft 1,526,08 S
Sparbuch Nr 203 252648 noe Rupert Melkus
der obigen Bank 94,88 S
Versicherungserlös bei Donau Allgemeine
Versicherungs-AG 1.168,-- S
(auf Girokonto überwiesen)
Guthaben bei Wiener Stadtwerke
Kaufm. Kundendienst Energie 2.633,66 S
und 918,14 S
Bargeld am Todestag vorhanden 64.000,-- S
Anstaltsnachlaß im Pflegeheim der
Stadt Wien-Liesing:
Bargeld 717,15 S
Pretiosen laut Gutachten des ger. beeid.
SV Alois Preindl 951,-- S
Einrichtungsgegenstände laut Gutachten
des ger. beeid. SV Heinrich Beer 2.210,-- S
im Gesamtwerte von 74.218,91 S
wird zufolge Überschuldung kridamäßig verteilt und es
werden vorerst berichtigt:
a) die bestimmten Verfahrenskosten von 11.426,-- S
b) die Forderung der erblasserischen Tochter
an Begräbniskosten 44.583,-- S
c) die bezahlten Räumungskosten von 3.600,-- S
d) die Miete nach Todestag 3.700,-- S
zusammen 63.309,-- S
Das verbleibende Nachlaßvermögen von 10.909,91 S
wird auf die Gläubiger mit einer Quote von
0,058421001 wie folgt aufgeteilt und zugewiesen:
a) die restlichen Begräbniskosten der erblasserischen
Tochter im Betrag von 3.827,-- S mit
einem Betrag von 223,58 S
b) die Forderung des Magistrates der
Stadt Wien, Geriatriezentrum Am Wienerwald
für rückständige Pflegegebühren im Betrag von
156.653,37 S mit einem Betrag von 9.151,85 S
c) die Forderung des Krankenhauses der
Stadt Wien-Lainz für dessen Forderung zu
KAV-16-96-7472/GV im Betrag von 26.266 S
mit einem Betrag von 1.534,48 S
womit der Nachlaß verteilt ist.