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Entscheidung 4 Ob 66/13d×

Entscheidung 4 Ob 66/13d

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0001652 Rechtssatz 26.08.1971Zivilrecht
Ein über eine Oppositionsklage ergehendes Urteil, dass ein bestimmter Anspruch erloschen sei, hat die gleiche Wirkung - insbesondere auch Rechtskraftwirkung - wie ein Feststellungsurteil.
RS0001660 Rechtssatz 12.10.1972Zivilrecht
Das Urteil im Oppositionsprozess wirkt über den Rahmen der einzelnen Exekution hinaus, die nur Anlass zur Klage gab. Mit der Impugnationsklage nach § 36 EO wird geltend gemacht, dass die Exekutionsbewilligung verfehlt und daher die bewilligte Exekution unzu …
RS0001699 Rechtssatz 30.11.1937Zivilrecht
Das Urteil im Oppositionsprozess entscheidet über den Bestand des Anspruches mit Rechtskraftwirkung. Das Urteil über Einwendungen gegen noch nicht fällige Unterhaltsansprüche erwächst nur vorbehaltlich einer Änderung der Verhältnisse in Rechtskraft.
RS0001715 Rechtssatz 24.11.1971Zivilrecht
Wurde im Zuge eines Exekutionsverfahrens eine Oppositionsklage erhoben, so kann nicht zusätzlich eine auf einen neuen Rechtsgrund gestützte Feststellungsklage eingebracht werden, weil damit die Eventualmaxime umgangen würde. Da das Gesetz ab Exekutionsbewil …
RS0122774 Rechtssatz 30.08.2007Zivilrecht
Das in § 78 Abs 2 Satz 1 AußStrG 2005 enthaltene Erfolgsprinzip rechtfertigt einen Kostenzuspruch, wenn in der Revisionsrekursbeantwortung auf die Unzulässigkeit des gegnerischen Rechtsmittels hingewiesen wurde.
RS0126868 Rechtssatz 12.04.2011Zivilrecht
Die Verbindung nach § 12 Abs 2 AußStrG 2005 dient dazu, parallele Verfahren und damit widersprechende Entscheidungen zu verhindern. Eine rechtsweg‑ oder grenzüberschreitende Verbindung von Verfahren wird damit aber nicht ermöglicht. Haben eine Oppositionskl …