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Entscheidung 4 Ob 70/13t×

Entscheidung 4 Ob 70/13t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0125759 Rechtssatz 11.02.2010Zivilrecht
Art 16 HKÜ bewirkt die Unterbrechung eines anhängigen Sorgerechtsverfahrens und gibt dem Rückführungsverfahren nach dem HKÜ Vorrang. Bereits anhängige Sorgerechtsverfahren im Zufluchtsstaat sind jedenfalls auszusetzen. Es tritt eine sogenannte „Sperrwirkung …
RS0127839 Rechtssatz 15.05.2012Zivilrecht
Zu dem vom Europäischen Gerichtshof betonten Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens (Erwägungsgrund 21 der Verordnung) gehört es, dass das Gericht eines Mitgliedstaats, bei dem ein Antrag hinsichtlich der elterlichen Verantwortung anhängig gemacht wird, sei …
RS0127840 Rechtssatz 15.05.2012Zivilrecht
Liegt ein Entführungsfall vor, ist die Zuständigkeit nach der speziellen Regelung des Art 10 Brüssel IIa‑VO zu prüfen. Einstweilige Maßnahmen und Schutzmaßnahmen iSd Art 20 Brüssel IIa‑VO könnten zwar im Verbringungsmitgliedstaat erlassen werden, soweit sie …
RS0127841 Rechtssatz 15.05.2012Zivilrecht
Zur Voraussetzung der Dringlichkeit vertritt der Europäische Gerichtshof die Auffassung, dass sich dieser Begriff sowohl auf die Lage, in der sich das Kind befindet, als auch auf die praktische Unmöglichkeit bezieht, den die elterliche Verantwortung betreff …
RS0127842 Rechtssatz 15.05.2012Zivilrecht
Art 20 Brüssel IIa‑VO kann nicht dahin ausgelegt werden, dass er dem Elternteil, der das Kind rechtswidrig verbracht hat oder es rechtswidrig zurückhält, als Mittel dafür diente, die durch sein rechtswidriges Handeln geschaffene tatsächliche Situation länge …
RS0127843 Rechtssatz 15.05.2012Zivilrecht
Bei Prüfung der Voraussetzung der Dringlichkeit stellt sich jedenfalls die Vorfrage nach dem (potentiellen) Hauptsachegericht.