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Entscheidung 4 Ob 77/23m×

Entscheidung 4 Ob 77/23m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0053096 Rechtssatz 25.04.1995Zivilrecht
Werden in einer Klage mehrere Forderungen geltend gemacht, dann bilden sie nur dann einen einheitlichen Streitgegenstand - und damit einen einheitlichen Entscheidungsgegenstand des Berufungsgerichtes -, wenn die Voraussetzungen des § 55 Abs 1 JN vorliegen; …
RS0078554 Rechtssatz 07.05.1929Zivilrecht
Gebrauch des Titels "Technischer Anwalt" ist unzulässig.
RS0079640 Rechtssatz 07.09.1971Zivilrecht
Hat derjenige, der sich gegen das UWG vergangen hat, von sich aus eine Handlung gesetzt, die auch nach außen hin klar erkennen lässt, dass es ihm mit seiner Sinneswendung, künftig die verpönte Handlung zu unterlassen, ernst ist, dann kann von einer Wiederho …
RS0126742 Rechtssatz 16.02.2011Zivilrecht
Wird ein Gehilfe in Anspruch genommen, so muss sich das Begehren gegen den konkreten Tatbeitrag richten und nicht gegen das tatbestandsmäßige Verhalten der vom Gehilfen geförderten Person.
RS0134445 Rechtssatz 27.06.2023Zivilrecht
Dem Rechtsanwalt ist es verboten, für die Vermittlung von Mandaten ein Entgelt zu bezahlen, gleichgültig, ob in Form einer pauschalen Prämie, eines Anteils am Umsatz oder des Gewinns aus einem Mandat.
RS0134446 Rechtssatz 27.06.2023Zivilrecht
Zieht der Rechtsanwalt Hilfskräfte bei, so hat sie der Rechtsanwalt zur Verschwiegenheit zu verpflichten und für die verlässliche Einhaltung dieser Verpflichtung hinreichend vorzukehren.
RS0134447 Rechtssatz 27.06.2023Zivilrecht
Die in der RAO und den RL-BA 2015 vorgesehenen Werbebeschränkungen und Provisionsverbote erstrecken sich nicht auch auf sonstige physische oder juristische Personen, die für die Rechtsanwälte werbend auftreten. Diese Dritten können aber als Beitragstäter zu …
RS0134448 Rechtssatz 27.06.2023Zivilrecht
Anstiftung liegt vor, wenn jemand einen anderen zur Begehung eines Lauterkeitsverstoßes bestimmt.
RS0134449 Rechtssatz 27.06.2023Zivilrecht
Der Begriff der „Hilfskräfte“ des Rechtsanwalts wird weit verstanden und schließt auch seine Angestellten und sonstigen Hilfskräfte ein. Dies umfasst nicht nur Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis zum Rechtsanwalt stehen, sondern auch dritte Pers …