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Entscheidung 4 Ob 93/11x×

Entscheidung 4 Ob 93/11x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0014160 Rechtssatz 10.04.1975Zivilrecht
Maßgeblichkeit des objektiven Erklärungswertes einer Willensäußerung (Koziol - Welser, Grundriss I 3.Auflage 68 f).
RS0014205 Rechtssatz 26.04.1961Zivilrecht
Die aus einer Erklärung abzuleitenden Rechtsfolgen sind nicht danach zu beurteilen, was der Erklärende sagen wollte oder was der Erklärungsempfänger darunter verstanden hat, sondern danach, wie die Erklärung bei objektiver Beurteilung der Sachlage zu verste …
RS0018249 Rechtssatz 11.05.1955Zivilrecht
Wurde eine Ware geliefert, die von der Bestellung so erheblich abweicht, daß der Verkäufer die Genehmigung des Käufers als ausgeschlossen betrachten mußte, so ist für die Erhebung eines Gewährleistungsanspruches zB auf Preisminderung kein Raum. Denn in eine …
RS0042912 Rechtssatz 17.05.1991Zivilrecht
Die Beantwortung der Frage, ob die gelieferte Ware offensichtlich von der Bestellung so erheblich abweicht, daß der Verkäufer die Genehmigung des Käufers als ausgeschlossen betrachten mußte, hängt von den besonderen Umständen des Einzelfalles - unter Anlegu …
RS0062689 Rechtssatz 07.11.1990Zivilrecht
Für die Unterscheidung, ob eine mangelhafte Ware oder ein aliud vorliegt, ist die Verkehrsauffassung maßgebend.
RS0113932 Rechtssatz 17.05.2000Zivilrecht
Die Auslegung der Erklärung ist am Empfängerhorizont zu messen, wobei die aus der Erklärung abzuleitenden Rechtsfolgen nicht danach zu beurteilen sind, was der Erklärende sagen wollte oder was der Erklärungsempfänger darunter verstanden hat, sondern wie die …