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Entscheidung 5 Ob 110/22w×

Entscheidung 5 Ob 110/22w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0008845 Rechtssatz 18.12.1979Zivilrecht
Eine planwidrige Lücke ist mit Hilfe der Gesetzesanalogie, der Rechtsanalogie oder durch Heranziehung der natürlichen Rechtsgrundsätze zu schließen. Bei der Gesetzesanalogie wird die für einen bestimmten Einzeltatbestand angeordnete Rechtsfolge auf einen de …
RS0010942 Rechtssatz 19.03.1974Zivilrecht
Bei einer Barkaution ist das "pignus irregulare" der Regelfall.
RS0011282 Rechtssatz 22.02.1956Zivilrecht
Das pignus irregulare (Barkaution) gibt dem Kautionsnehmer das Recht, künftig entstehende Ersatzforderungen mit dem Rückforderungsanspruch des Kautionsgebers zu kompensieren. Das Kompensationsrecht besteht grundsätzlich so lange, bis das Verhältnis zwischen …
RS0014627 Rechtssatz 07.06.1990Zivilrecht
Die Ungewöhnlichkeit eines Inhaltes ist nach dem Gesetzestext objektiv zu verstehen. Die Subsumtion hat sich an der Verkehrsüblichkeit beim betreffenden Geschäftstyp zu orientieren. Ein Abstellen auf die subjektive Erkennbarkeit gerade für den anderen Teil …
RS0014659 Rechtssatz 13.04.1983Zivilrecht
Verstößt eine Vertragsbestimmung gegen die Vorschrift des § 864a ABGB, gilt der Vertrag ohne sie. Auf ihren Inhalt allein kommt es aber nicht an. Er spielt vor allem im Zusammenhang mit der Stellung im Gesamtgefüge des Vertragstextes eine Rolle, denn das Un …
RS0032430 Rechtssatz 15.09.1981Zivilrecht
Durch § 1372 Satz 1 ABGB soll der Gefahr begegnet werden, dass der Schuldner über den Umweg des Fruchtgenusses wucherische Zinsen zahlen muss. Der Normzweck gebietet, die Teilunwirksamkeit bloß auf die Vereinbarung des Fruchtgenusses zugunsten des Gläubiger …
RS0037089 Rechtssatz 23.11.1994Zivilrecht
Die Inhaltskontrolle gemäß § 879 ABGB geht der Geltungskontrolle nach § 864a ABGB nach.
RS0105643 Rechtssatz 22.08.1996Zivilrecht
Diese Bestimmung erfasst nur jene Fälle, in welchen nach Vertragsabschluss nachteilige Bestimmungen ungewöhnlichen Inhalts in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblättern hervorkommen, mit denen nach dem äußeren Erscheinungsbild der Urkunde ni …
RS0134292 Rechtssatz 27.02.2023Zivilrecht
Eine zwingende oder auch nur dispositive gesetzliche Regelung, wonach Kautionen und Sicherheitsleistungen zu veranlagen und/oder verzinst zurückzuzahlen sind, gibt es weder im allgemeinen Schuldrecht noch für Safe-Verträge.
RS0134293 Rechtssatz 27.02.2023Zivilrecht
Eine Verpflichtung zur Verzinsung der Safe-Schlüsselkaution ergibt sich auch aus § 1372 ABGB nicht.