Rechtssatz RS0008845
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0008845
Entscheidungsdatum
27.05.2026
Rechtssatz
Eine planwidrige Lücke ist mit Hilfe der Gesetzesanalogie, der Rechtsanalogie oder durch Heranziehung der natürlichen Rechtsgrundsätze zu schließen. Bei der Gesetzesanalogie wird die für einen bestimmten Einzeltatbestand angeordnete Rechtsfolge auf einen dem Wortlaut nach nicht geregelten Sachverhalt erstreckt, weil nach der im Gesetz zum Ausdruck kommenden Wertung anzunehmen ist, dass der geregelte und der ungeregelte Fall in den maßgeblichen Voraussetzungen (in den den Tatbestand motivierenden Merkmalen) übereinstimmen. Die Abweichungen werden als unerheblich gewertet.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 79/79
Entscheidungstext OGH 18.12.1979 4 Ob 79/79
Veröff: JBl 1980,555
- 4 Ob 56/79
Entscheidungstext OGH 18.12.1979 4 Ob 56/79
- 4 Ob 60/79
Entscheidungstext OGH 18.12.1979 4 Ob 60/79
- 4 Ob 79/92
Entscheidungstext OGH 29.09.1992 4 Ob 79/92
Auch; nur: Bei der Gesetzesanalogie wird die für einen bestimmten Einzeltatbestand angeordnete Rechtsfolge auf einen dem Wortlaut nach nicht geregelten Sachverhalt erstreckt, weil nach der im Gesetz zum Ausdruck kommenden Wertung anzunehmen ist, dass der geregelte und der ungeregelte Fall in den maßgeblichen Voraussetzungen (in den den Tatbestand motivierenden Merkmalen) übereinstimmen. (T1); Beisatz: "Product Placement". (T2) Veröff: SZ 65/122 = MR 1992,207 (Korn) = GRURInt 1993,503
- 8 ObA 64/08g
Entscheidungstext OGH 14.10.2008 8 ObA 64/08g
Vgl auch
- 4 Ob 227/08y
Entscheidungstext OGH 09.06.2009 4 Ob 227/08y
Vgl auch; Beisatz: Bei einer Gesetzesauslegung darf dem Gesetzgeber nicht ein zweckloser und funktionsloser oder in der Praxis kaum vollziehbarer Regelungswille unterstellt werden. (T3); Veröff: SZ 2009/76
- 9 ObA 53/11a
Entscheidungstext OGH 28.06.2011 9 ObA 53/11a
- 9 Ob 68/11g
Entscheidungstext OGH 08.10.2012 9 Ob 68/11g
Vgl auch; Beisatz: Bei moralisch und/oder gesellschaftspolitisch strittigen Angelegenheiten ist ein höheres Maß an gesetzlicher Präzision zu verlangen, weil und sofern die Gesetzesauslegung gerade in solchen Bereichen nicht mehr durch die ergänzende Heranziehung allgemein anerkannter Wertungskonsense konkretisiert werden kann. (T4); Veröff: SZ 2012/100
- 8 ObA 57/14m
Entscheidungstext OGH 29.09.2014 8 ObA 57/14m
Auch; Veröff: SZ 2014/88
- 9 ObA 141/17a
Entscheidungstext OGH 30.01.2018 9 ObA 141/17a
Auch; Beisatz: Hier: Kollektivvertrag. (T5); Veröff: SZ 2018/7
- 9 ObA 7/19y
Entscheidungstext OGH 15.05.2019 9 ObA 7/19y
nur: Eine planwidrige Lücke ist mit Hilfe der Gesetzesanalogie zu schließen. Bei der Gesetzesanalogie wird die für einen bestimmten Einzeltatbestand angeordnete Rechtsfolge auf einen dem Wortlaut nach nicht geregelten Sachverhalt erstreckt, weil nach der im Gesetz zum Ausdruck kommenden Wertung anzunehmen ist, dass der geregelte und der ungeregelte Fall in den maßgeblichen Voraussetzungen (in den den Tatbestand motivierenden Merkmalen) übereinstimmen. Die Abweichungen werden als unerheblich gewertet. (T6)
- 5 Ob 110/22w
Entscheidungstext OGH 27.02.2023 5 Ob 110/22w
Beisatz nur wie T6
- 9 ObA 27/23w
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 26.07.2023 9 ObA 27/23w
vgl; Beisatz wie T5
- 1 Ob 101/23v
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 05.03.2024 1 Ob 101/23v
vgl; Beisatz: Hier: Der in § 373b StPO vorgesehene Befriedigungsanspruch des Opfers, dem eine Entschädigung "rechtskräftig zuerkannt" wurde, soll auch dann zustehen, wenn das Opfer über seinen Anspruch einen vollstreckbaren Vergleich geschlossen hat. (T7)
- 8 ObS 4/24g
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 27.02.2025 8 ObS 4/24g
Beisatz wie T6
- 1 Ob 48/26d
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 27.05.2026 1 Ob 48/26d
vgl
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0008845
Zuletzt aktualisiert am
06.07.2026
Dokumentnummer
JJR_19791218_OGH0002_0040OB00079_7900000_001