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Entscheidung 5 Ob 113/24i×

Entscheidung 5 Ob 113/24i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0009863 Rechtssatz 19.03.1964Zivilrecht
Keller unter fremden Grund.
RS0009882 Rechtssatz 09.09.1980Zivilrecht
Das Hofkanzlei-Dekret 1832 über Keller-Grundbücher ist nicht auf Keller von Weinbauern und Biererzeugern beschränkt, sondern auch auf Tiefgaragen anwendbar. Auch an ihnen kann selbständiges Kellereigentum begründet werden.
RS0009888 Rechtssatz 09.09.1980Zivilrecht
Ist ein Keller, an dem Kellereigentum begründet werden soll, erst nach der Grundbuchsanlegung entstanden, ist zum Zweck der Verbücherung das Verfahren zur Richtigstellung des Grundbuches einzuleiten ( hier: Tiefgarage ).
RS0009893 Rechtssatz 25.09.1968Zivilrecht
Ein unter fremden Grund und Boden befindlicher Keller kann selbstständiges Rechtsobjekt sein (so auch EvBl 1964 Nr 260). Hiezu genügt die Feststellung, dass er nur von einem anderen Grundstück aus zugänglich ist, nicht. Es kommt darauf an, durch welche baul …
RS0111143 Rechtssatz 24.11.1998Zivilrecht
Bei jeder auszulegenden generellen Rechtsnorm ist dasjenige als deren Zweck maßgeblich, was sich in wertender Beurteilung als ihr eigentlicher Sinn und damit als Begrenzung des Rechtswidrigkeitszusammenhangs erschließt. Dabei darf dem Gesetzgeber nicht ein …
RS0135429 Rechtssatz 30.04.2025Zivilrecht
Die Begründung von Kellereigentum nach § 300 ABGB setzt nicht voraus, dass die - unter der Oberfläche einer Liegenschaft befindlichen, nicht als Fundament eines Gebäudes dienenden - (Räume oder) Bauwerke als solche nach allen Seiten baulich abgeschlossen sind.