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Entscheidung 5 Ob 127/12f×

Entscheidung 5 Ob 127/12f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0045438 Rechtssatz 24.06.1975Zivilrecht
1. Privatrechtliche Ansprüche sind dadurch gekennzeichnet, dass sich gleichberechtigte Rechtssubjekte gegenüberstehen, während im öffentlichen Recht ein übergeordnetes Rechtssubjekt einseitige Gestaltungsakte setzen kann, denen das untergeordnete Rechtssubj …
RS0045474 Rechtssatz 13.11.1969Zivilrecht
Soll von der Zuständigkeit der Gerichte eine Ausnahme geschaffen werden, muss sie in dem hiefür erforderlichen "besonderen Gesetz" klar und unzweideutig zum Ausdruck gebracht werden. Eine ausdehnende Auslegung von Vorschriften, die eine Zuständigkeit einer …
RS0045539 Rechtssatz 25.10.1973Zivilrecht
Für die Frage, ob der Streitgegenstand nach privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen ist, ist in erster Linie der Wortlaut des Klagebegehrens entscheidend, es muss aber auch die Natur des geltend gemachten Anspruches, wie …
RS0045644 Rechtssatz 20.09.1947Zivilrecht
Für die Zulässigkeit des Rechtsweges ist die Natur des geltend gemachten Anspruchs und nicht die Beschaffenheit seines Rechtsgrundes maßgebend.
RS0045718 Rechtssatz 07.09.1971Zivilrecht
Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsweges ist von den Klagsbehauptungen auszugehen. Maßgebend ist die Natur des erhobenen Anspruches. Es kommt auf den Inhalt und nicht auf den bloßen Wortlaut des Begehrens, aber auch nicht darauf an, ob es …
RS0045854 Rechtssatz 09.07.1952Zivilrecht
Wenn sich der Kläger zur Begründung seines Anspruches sowohl auf einen Entziehungstatbestand als auch auf Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes stützen kann, muß es ihm überlassen bleiben, ob er unter Hintansetzung des Rückstellungstatbestandes die ordentli …
RS0106851 Rechtssatz 16.12.1996Zivilrecht
Der Rechnungslegungsanspruch gemäß Art XLII Abs 1 erster Fall EGZPO steht an sich jedem zu, der gegen einen ihm aus materiellrechtlichen Gründen zur Auskunftserteilung Verpflichteten ein bestimmtes Klagebegehren auf Leistung nur mit erheblichen Schwierigkei …
RS0107973 Rechtssatz 01.04.1997Zivilrecht
Das 3. Rückstellungsgesetz ist nach wie vor Bestandteil der Rechtsordnung, wenngleich die im § 14 Abs 1 erster Satz RStG als einjährige Fallfrist ab Inkrafttreten des Gesetzes (am 27.3.1947) bestimmte Antragsfrist aufgrund der Ermächtigung gemäß § 14 Abs 1 …
RS0128529 Rechtssatz 20.11.2012Zivilrecht
Stützt sich ein Rechnungslegungsanspruch nicht (bloß) auf einen Rückstellungsanspruch im Sinne der Rückstellungsgesetze, ist seine Verfolgung nicht ausgeschlossen. Dass allenfalls auch ein Tatbestand vorliegt, der im Sinne der Rückstellungsgesetze als Entzi …