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Entscheidung 5 Ob 132/23g×

Entscheidung 5 Ob 132/23g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0006677 Rechtssatz 25.09.1974Zivilrecht
Die Rekursberechtigung im Grundbuchsverfahren ergibt sich nicht aus der Tatsache, dass der abweisende Beschluss zugestellt wurde, sondern daraus, dass der angefochtene Beschluss allenfalls bücherliche Rechte des Einschreiters verletzte. Ob mit der Abweisung …
RS0006693 Rechtssatz 29.07.1953Zivilrecht
In Grundbuchssachen ist die Rekurslegitimation nach § 9 AußStrG zu beurteilen. Ohne Rechtsschutzinteresse gibt es kein Rekursrecht. Die bekämpfte Anordnung einer Zustellung gibt kein Rekursrecht, da die Zustellung eines Gerichtsbeschlusses für den Empfänger …
RS0006710 Rechtssatz 08.06.1966Zivilrecht
Als zum Rekurs in Grundbuchsachen gemäß § 9 AußStrG (SZ 10/195, SZ 20/35, SZ 26/203) berechtigte Personen kommen nur diejenigen Beteiligten in Betracht, deren grundbücherliche Rechte durch die Eintragung beeinträchtigt werden, sei es, dass diese Rechte bela …
RS0007030 Rechtssatz 06.03.1979Zivilrecht
Dem Obersten Gerichtshof ist es verwehrt, nach Aufhebung des Zurückweisungsbeschlusses eine Sachentscheidung über den Rekurs gegen den erstgerichtlichen Beschluss zu setzen, weil dies gerade im Hinblick auf § 126 Abs 1 GBG gegen die zwingenden Vorschriften …
RS0049610 Rechtssatz 22.12.1966Zivilrecht
Anlässlich der Verbücherung eines Kaufvertrages über ein Grundstück ist die Zuschreibung dieses Grundstückes zu einem bereits vorhandenen Grundbuchskörper des Erwerbers unter Mitübertragung einer Dienstbarkeit als Last zulässig, wenn diese Last bereits auch …
RS0060527 Rechtssatz 16.06.1992Zivilrecht
Die Bedeutung der ins umgestellte Grundbuch eingetragenen Tagebuchzahlen erschöpft sich darin, dass aus ihnen in der Regel - freilich mit den Folgewirkungen des Vertrauensschutzes für Dritte - die rangmäßige Reihung der Grundbuchseintragungen entnommen werd …
RS0060537 Rechtssatz 16.06.1992Zivilrecht
Für den Rang einer bücherlichen Eintragung ist auch im umgestellten Grundbuch gemäß § 29 Abs 1 GBG ausschließlich der Zeitpunkt des Einlangens der Grundbuchseingabe beim Buchgericht maßgeblich.
RS0066235 Rechtssatz 15.01.1980Zivilrecht
Derselbe grundbücherliche Rang, der dem Dienstbarkeitsberechtigten bisher hinsichtlich einer Liegenschaft zukam, bleibt nach unter Mitübertragung der Dienstbarkeit erfolgter Abschreibung des dienenden Grundstückes von der Liegenschaft und Zuschreibung zu ei …
RS0109559 Rechtssatz 24.03.1998Zivilrecht
Bei der Abschreibung von Teilen eines Grundbuchskörpers unter Mitübertragung der Lasten in die Einlage des Trennstückes nach § 3 Abs 1 LiegTeilG ist die Eröffnung einer neuen Grundbuchseinlage entbehrlich, wenn das Trennstück einer bereits bestehenden Einla …
RS0130358 Rechtssatz 19.08.2015Zivilrecht
Die in § 25 Abs 2 LiegTeilG vorgesehene Ausdehnung der Wirksamkeit der Eintragung eines räumlich begrenzten Wegerechts auf den zugeschriebenen Teil bedeutet nur, dass auch dieser ‑ wie das Grundstück, dem zugeschrieben wird ‑ mit dem Wegerecht belastet ist. …