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Entscheidung 5 Ob 170/20s×

Entscheidung 5 Ob 170/20s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0066957 Rechtssatz 24.09.1924Zivilrecht
Zu § 1 Abs 2 Z 1 MG ("geschaffen).
RS0067050 Rechtssatz 14.09.1982Zivilrecht
Die Vorschrift des § 1 Abs 2 Z 1 MG hat den Zweck, im Interesse der Linderung der Raumnot die Bautätigkeit zur Schaffung neuer Wohnräume und Geschäftsräume durch Befreiung dieser Räume von den Beschränkungen des MG anzuregen.
RS0067114 Rechtssatz 17.02.1954Zivilrecht
Die Umwandlung einer den Hausparteien zur Verfügung stehenden Waschküche in einen Wohnraum ist kein Umbau, sondern lediglich eine Umgestaltung (Adaptierung).
RS0069647 Rechtssatz 08.01.1985Zivilrecht
Eine Neuschaffung von Mietgegenständen liegt vor, wenn durch bauliche Maßnahmen Mietgegenstände gewonnen werden, die bisher überhaupt nicht zur Verfügung standen oder zur Verwendung als Wohnräume oder Geschäftsräume nicht geeignet waren; die bloße Umgestalt …
RS0070738 Rechtssatz 30.11.1989Zivilrecht
Durch die Entfernung oder Verlegung von Zwischenwänden werden Räume nicht neu geschaffen.
RS0070741 Rechtssatz 30.11.1989Zivilrecht
Der Begriff der Neuschaffung eines Mietgegenstandes im Sinne dieser Gesetzesstelle ist streng auszulegen. Es muss sich um die Gewinnung neuen und nicht um die bauliche Umgestaltung schon vorhandenen Raumes für Wohnzwecke und Geschäftszwecke handeln.
RS0079355 Rechtssatz 10.09.1985Zivilrecht
Der Wohnungsbegriff wird im Mietrechtsgesetz ebensowenig definiert wie früher im Mietengesetz; es ist vielmehr auf den allgemeinen Sprachgebrauch, auf die Verkehrsauffassung und auf die Bauvorschriften abzustellen. Danach ist unter einer Wohnung ein selbstä …