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Entscheidung 5 Ob 192/10m×

Entscheidung 5 Ob 192/10m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0013638 Rechtssatz 17.09.1975Zivilrecht
Eine Benützungsregelung kann wie jede andere Vereinbarung auch durch schlüssiges Verhalten zustandekommen (MietSlg 25055).
RS0016431 Rechtssatz 28.10.1971Zivilrecht
Teilnichtigkeit (Restgültigkeit) von Verträgen. Darüber, ob die Nichtigkeit des Teiles das Ganze ergreift oder nicht, entscheidet - anders als nach § 878, zweiter Satz ABGB - nicht Natur und Zweck des Vertrages bzw der Parteiwillen, sondern Natur und Zweck …
RS0016435 Rechtssatz 05.06.1973Zivilrecht
Die Nichtigkeit einer Vereinbarung zufolge § 879 ABGB ist grundsätzlich nicht von Amts wegen zu beachten, namentlich wenn eine zugunsten eines bestimmten Personenkreises getroffene Schutznorm verletzt sein sollte.
RS0034198 Rechtssatz 07.06.1962Zivilrecht
Es genügt, wenn die Einwendung der Verjährung allgemein (ohne Anführung von bestimmten Tatsachen) erhoben wird. In einem solchen Fall ist der gesamte Prozessstoff zu berücksichtigen.
RS0034216 Rechtssatz 28.03.1985Zivilrecht
Auch wenn eine Partei nicht das Wort "Verjährung" verwendet, aber doch klar zum Ausdruck gebracht hat, daß sie den Verlust des Anspruches durch Zeitablauf geltend machen wollte (Beurteilung der Frist des § 1487 ABGB zu Unrecht als Präklusivfrist), ist diese …
RS0034326 Rechtssatz 13.07.1956Zivilrecht
Auf die Verjährung ist auch dann von Amts wegen kein Bedacht zu nehmen, wenn die die Verjährung begründenden Tatsachen in der Klage enthalten sind und daher an sich gemäß § 266 Abs 1 ZPO keines Beweises bedürfen. Die Tatsachen, welche die Einwendung der Ver …
RS0034382 Rechtssatz 02.03.1972Zivilrecht
Rechte verjähren durch Nichtausübung innerhalb der dreißigjährigen Verjährungszeit (§ 1478 ABGB). Die Verjährung selbst beginnt mit der objektiven Möglichkeit der Rechtsausübung (JBl 1958, 522).
RS0034743 Rechtssatz 29.09.1937Zivilrecht
Wurde die Einrede der Verjährung in der Berufung nicht aufrechterhalten, so kann darauf im Rechtsmittelverfahren unter dem Gesichtspunkte der unrichtigen rechtlichen Beurteilung nicht Bedacht genommen werden.
RS0083310 Rechtssatz 10.10.1979Zivilrecht
Die Ungültigkeit gemäß § 24 WEG 1975 ist nicht von amtswegen zu beachten.
RS0083338 Rechtssatz 16.04.1980Zivilrecht
Da § 24 WEG 1975 den abstrakt als schwächer gewerteten Wohnungseigentumsbewerber schützt, kann (nur) er sich auf die Nichtigkeit berufen, die im Verfahren nicht von Amtswegen zu beachten ist; es liegt ein Fall relativer Nichtigkeit vor (vgl Koziol-Welser, G …
RS0083429 Rechtssatz 16.12.1986Zivilrecht
Die Rechtsfolge der Rechtsunwirksamkeit eines Wiederkaufsrechts ist von dem Vorliegen der Voraussetzungen der Generalklausel des § 24 Abs 1 WEG abhängig. Diese Rechtsunwirksamkeit ist somit als relative Nichtigkeit anzusehen, deren Voraussetzungen vom Antra …
RS0111817 Rechtssatz 13.04.1999Zivilrecht
Die Frage, ob ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Auflösung des Vertrages vorliegt, hängt so sehr von den Umständen des Einzelfalles ab, dass sie regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO bildet.