Rechtstracker.at
Entscheidung 5 Ob 195/11d×

Entscheidung 5 Ob 195/11d

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0011505 Rechtssatz 29.01.1993Zivilrecht
Die als Legalservituten bezeichnete Eigentumsbeschränkungen sind privatrechtlicher Natur und einer dinglichen Verpflichtung gleichzusetzen. Solche von einer Eintragung im Grundbuch in der Regel unabhängige Einschränkung des Eigentums wirken ähnlich wie Dien …
RS0017905 Rechtssatz 07.02.1962Zivilrecht
Die Ersichtlichmachung einer Grunddienstbarkeit im A 2 - Blatt des Grundbuches (der Landtafel) über die herrschende Liegenschaft ist materiellrechtlich ohne Bedeutung (Klang 2. Auflage II S 561).
RS0049636 Rechtssatz 14.12.1983Zivilrecht
Ersichtlichmachungen im Sinne des § 7 Abs 1 Z 2 AllgGAG sind keine Anmerkungen im Sinne des § 20 GBG 1955. Diese Ersichtlichmachungen begründen an und für sich noch keinerlei Rechtswirkungen, sondern sind nur dazu bestimmt, die anderwärts bestehende Eintrag …
RS0060565 Rechtssatz 15.05.1974Zivilrecht
Die Bindung der Gerichte an rechtskräftige Verwaltungsbescheide schließt zwar eine Prüfung, ob diese durch das Gesetz gedeckt sind, aus, doch macht diese Bindung eine Prüfung im Sinne des § 94 GBG nicht entbehrlich. Diese Prüfung hat sich wie erwähnt ua dar …
RS0108577 Rechtssatz 16.09.1997Zivilrecht
Der Gesetzgeber hat die Wirkungen von Ersichtlichmachungen (hier: als Naturschutzgebiet nach §§ 7 Abs 1, 15 Abs 1 NÖ NaturschutzG) nicht ausdrücklich geregelt, doch bestehen keine Bedenken dagegen, Ersichtlichmachungen im Sinne des § 7 Abs 2 AllgGAG als Anm …
RS0127511 Rechtssatz 09.11.2011Zivilrecht
Bei der in § 130 Abs 1 lit h der Wr BauO in der Fassung LGBl 1930/11 vorgesehenen Ersichtlichmachung zur Duldung eines Durchgangs oder einer Durchfahrt handelt es sich um eine Ersichtlichmachung im Sinne des § 20 lit b GBG.