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Entscheidung 5 Ob 21/14w×

Entscheidung 5 Ob 21/14w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0006497 Rechtssatz 17.03.1977Zivilrecht
Voraussetzung der Zulässigkeit eines Rechtsmittels ist ein Eingriff in die geschützte Rechtssphäre.
RS0006663 Rechtssatz 29.09.1981Zivilrecht
Der Agrarbehörde kommt auf Grund der ihr nach dem Tir FLG 1978 zustehenden behördlichen Aufgaben die nach den Bestimmungen des Verfahrens außer Streitsachen zu beurteilende Befugnis zur Erhebung eines Rechtsmittels gegen Grundbuchsbeschlüsse dann zu, wenn e …
RS0006691 Rechtssatz 10.02.1954Zivilrecht
Die Gemeinde ist im Grundbuchsverfahren als Baubehörde erster Instanz rekurslegitimiert.
RS0006710 Rechtssatz 08.06.1966Zivilrecht
Als zum Rekurs in Grundbuchsachen gemäß § 9 AußStrG (SZ 10/195, SZ 20/35, SZ 26/203) berechtigte Personen kommen nur diejenigen Beteiligten in Betracht, deren grundbücherliche Rechte durch die Eintragung beeinträchtigt werden, sei es, dass diese Rechte bela …
RS0006805 Rechtssatz 10.01.1978Zivilrecht
Rekursrecht der Agrarbezirksbehörde gegen die Löschung der Ersichtlichmachung einer Liegenschaft als agrargemeinschaftliche.
RS0058963 Rechtssatz 27.11.1990Zivilrecht
Nach der vorliegenden oberstgerichtlichen Rechtsprechung (EvBl 1957/116; SZ 30/41; RPflSlgG 208 und 245) zur insoweit gleichartigen Rechtslage in anderen Bundesländern steht der Agrarbehörde gegen den Beschluss des Grundbuchsgerichtes, mit dem dieses auf Gr …
RS0060878 Rechtssatz 15.05.1974Zivilrecht
Gemäß § 94 Abs 1 GBG hat das Grundbuchsgericht das Ansuchen und dessen Beilagen einer genauen Prüfung zu unterziehen. Es darf eine grundbücherliche Eintragung unter anderem nur dann bewilligen, wenn das Begehren durch den Inhalt der beigebrachten Urkunden b …
RS0110725 Rechtssatz 29.09.1998Zivilrecht
Es besteht die Möglichkeit der Preisgabe auch für unbewegliche Sachen.
RS0110726 Rechtssatz 29.09.1998Zivilrecht
Bei verbücherten Liegenschaften muss die Preisgabe des Eigentums im öffentlichen Buch eingetragen werden. Einzutragen ist aber nicht die Löschung des Eigentums für den letzten Inhaber, sondern die Herrenlosigkeit des Grundstücks. Die Grundbuchseinlage ist n …
RS0116135 Rechtssatz 26.02.2002Zivilrecht
Eine Rechtsmittellegitimation der Agrarbehörde wird bejaht, wenn das Rechtsmittel auf die Einhaltung von bundesgesetzlichen und landesgesetzlichen Flurverfassungsbestimmungen abzielt, deren Einhaltung die Agrarbehörde mit ihrem Rechtsmittel gewährleisten will.
RS0128921 Rechtssatz 18.04.2013Zivilrecht
Nach § 89c Abs 5 Z 1 GOG idF BGBl I 2012/26 sind Rechtsanwälte und Notare - nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten - zur Teilnahme am Elektronischen Rechtsverkehr verpflichtet. Davon, dass im Grundbuchverfahren die technischen Voraussetzungen dafür fehl …